Restructuring Support Agreements

Ein taugliches Mittel, das StaRUG-Verfahren zu organisieren?

2023. 521 S.
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Beschreibung

Im Chapter 11-Verfahren und im Scheme-of-Arrangement-Verfahren werden immer häufiger sog. Restructuring Support Agreements (RSA) eingesetzt, um ein anstehendes gerichtliches Restrukturierungsverfahren vorzubereiten. Bei RSA handelt es sich um Vereinbarungen zwischen der Schuldnerin und den Senior-Gläubigern, in welchen Stimmbindungen, das Verhalten des Managements, mögliche Planinhalte und die künftige Kapitalstruktur des Unternehmens vorab bilateral geregelt werden. Die Junior-Gläubiger und die Anteilsinhaber werden regelmäßig nicht in die Planungen einbezogen. Sie werden nach Finalisierung des RSA vor vollendete Tatsachen gestellt. Die Arbeit untersucht, ob und inwieweit diese internationale Praxis auch bei der Vorbereitung eines StaRUG-Verfahrens zulässig ist. Es wird geprüft, welche Grenzen das Aktienrecht und das StaRUG für die Vertragsfreiheit der Parteien aufstellen und welchen Schutz die übergangenen Parteien durch das Gesetz erfahren.

Inhaltsübersicht

1. Einleitung
Hinführung zum Thema – Fragestellung – Struktur der mittels RSA organisierten Restrukturierung – Gang der Darstellung – Methodisches Vorgehen

2. Grundlagen
Beispiele für den Einsatz von RSA – Entwicklungslinien in Deutschland – Der Inhalt von RSA – Einordnung von RSA – Vor- und Nachteile von RSA

3. RSA im historischen, ökonomischen und konzeptionellen Kontext:
Historische, rechtsvergleichende Betrachtung – Ökonomische Einordnung – RSA im Lichte verschiedener Insolvenzrechts-Theorien

4. RSA im Konflikt zur Verfahrens- und Kompetenzordnung des AktG und des StaRUG
RSA im Konflikt mit den Vorgaben des Aktienrechts – RSA als Mittel gegen den Forderungshandel – RSA im Konflikt mit dem StaRUG-Verfahren – RSA im Konflikt mit bestehenden Finanzierungsverträgen?

5. RSA im Konflikt mit Verteilungsregeln, Sondervorteilen und Begünstigungen
Gleichbehandlungsgrundsatz – Absolute Vorrangregel – Verbot von Sondervorteilen nach § 10 Abs. 3 StaRUG – Unlautere Herbeiführung der Planannahme (Begünstigung und Stimmenkauf) – Weitere Grenzen in Zusammenhang mit »Fees« – Side-Deals mit dem Management? – Zwischenergebnis

6. Position der Schlüsselgläubiger
Berücksichtigung einer möglichen Subordination – Stimmverbot – Treuepflichtverletzung der Schlüsselgläubiger als Grund für die Versagung der Planbestätigung – Zwischenergebnis

7. Thesenförmige Zusammenfassung und Ergebnis

Literatur- und Sachwortverzeichnis

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