Anschauungsgebundene Vergabe von Staatsämtern im Spannungsfeld zwischen besonderen Gleichheitssätzen und gegenläufigem Verfassungsrecht
Beschreibung
Ausgezeichnet mit dem CBH-Promotionspreis 2015 der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln
Die Arbeit untersucht, ob der Staat öffentliche Ämter in Abhängigkeit von religiösen oder politischen Anschauungen der Bewerber vergeben darf. Prinzipiell verbietet das Grundgesetz solche anschauungsabhängigen Benachteiligungen und Bevorzugungen, sodass Ausnahmen verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein müssten.
Zunächst stellt die Arbeit allgemein die Möglichkeiten zur Begrenzung der besonderen Gleichheitssätze des Grundgesetzes dar. Anschließend werden die gewonnenen Erkenntnisse auf diejenigen öffentlichen Ämter angewendet, die derzeit anschauungsgebunden vergeben werden. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass der Staat beispielsweise für Religionslehrer und Theologieprofessoren konfessionsabhängig zu besetzende Ämter einrichten darf, während eine Rechtfertigung für die konfessionsabhängige Vergabe der sogenannten Konkordatsprofessuren nicht ersichtlich ist. Auch die politisch gebundene Auswahl etwa der politischen Beamten ist verfassungsrechtlich differenziert zu beurteilen.
Inhaltsübersicht
1. Einführung
2. Gleichheitsrechtliche Vorgaben für die anschauungsgebundene Vergabe öffentlicher Ämter
Historische Entwicklung – Öffentliches Amt im Sinne der besonderen Gleichheitssätze – Reichweite der Verfassungsbindung im Hinblick auf öffentliche Ämter der Länder – Verbot merkmalsabhängiger Bevorzugungen und Benachteiligungen gem. Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG – Unabhängigkeit der Zulassung zu öffentlichen Ämtern vom religiösen Bekenntnis gem. Art. 33 Abs. 3 S. 1 Var. 2 GG – Unabhängigkeit der Zulassung zu öffentlichen Ämtern vom religiösen Bekenntnis gem. Art. 140 GG i. V. m. Art. 136 Abs. 2 WRV – Gleicher Ämterzugang gem. Art. 33 Abs. 2 GG – Konkurrenzen
3. Nach religiösem Bekenntnis differenzierende Vergabe öffentlicher Ämter
Grundrechtsbeeinträchtigung durch religiös gebundene Vergabe öffentlicher Ämter – Religionsverfassungsrechtliche Modifizierungen – Einzelfälle religiös gebundener öffentlicher Ämter
4. Nach politischen Anschauungen differenzierende Vergabe öffentlicher Ämter
Grundrechtsbeeinträchtigung durch politisch gebundene Vergabe öffentlicher Ämter – Modifizierungen aufgrund politischer Entscheidungsformen – Einzelfälle politisch gebundener öffentlicher Ämter
5. Ergebnisse und Ausblick
Literatur- und Sachverzeichnis
Pressestimmen
»Über das Sonderproblem der religiösen oder politischen Bindung hinaus ist die Untersuchung auch ein wertvoller Beitrag zum öffentlichen Dienstrecht im Allgemeinen, weil sehr anschaulich jeweils die Funktionen der verschiedenen Ämter vergleichend herausgearbeitet werden. Insoweit habe ich das vielschichte Buch mit Gewinn gelesen.« Prof. Dr. Klaus Ferdinand Gärditz, in: Der Staat, Bd. 55, Heft 3/2016
»Der Verf. geht den Problemen gründlich nach, stellt die bestehenden Regelungen nicht prinzipiell in Frage, kritisiert sie aber mit Recht in manchen Bereichen.« Prof. Dr. Wolfgang Rüfner, in: Deutsches Verwaltungsblatt, 3/2016
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