Zuständigkeit und anwendbares Recht
Beschreibung
Unerlaubte Handlungen, die zum Eintritt reiner Vermögensschäden führen, stellen in grenzüberschreitenden Streitigkeiten eine besondere Herausforderung dar. So setzt der besondere deliktische Gerichtsstand voraus, dass das schädigende Ereignis lokalisiert werden kann. Jüngere Urteile des Europäischen Gerichtshofs zeigen jedoch, dass diese Tatortbestimmung bei Vermögensdelikten zunehmend problematisch ist. Vergleichbare Schwierigkeiten stellen sich bei der Ermittlung des anwendbaren Rechts.
Anhand einer praxisorientierten Untersuchung diverser Fallgruppen geht die Arbeit der Frage nach, ob die Tatortregel überhaupt geeignet ist, um Vermögensdelikte zu lokalisieren. Die zentrale Erkenntnis besteht darin, dass die Tatortregel bei Vermögensdelikten regelmäßig versagt und weder im Zuständigkeitsrecht noch im Koordinationsrecht Rechtssicherheit gewährleistet. Je nach Art des Delikts empfiehlt sich eine Einschränkung der Tatortregel beziehungsweise eine Orientierung am betroffenen Markt. Darauf aufbauend enthält die Arbeit konkrete Reformvorschläge für die Brüssel I-VO und die Rom II-VO.
Inhaltsübersicht
Einleitung
1. Reine Vermögensschäden. Beschreibung und materiellrechtliche Behandlung: Erläuterung und Abgrenzung – Beispielsfälle reiner Vermögensschäden – Rechtsordnungsübergreifende Betrachtung
2. Vermögensdelikte in grenzüberschreitenden Konstellationen. Tatortprinzip: Legislativer Ausgangspunkt für mitgliedstaatliche Gerichte – Nationale Rechtsordnungen
3. Status quo des Untersuchungsgegenstandes: Zuständigkeit – Anwendbares Recht – Zwischenergebnis
4. Methode und Gang der Untersuchung
5. Lokalisierung grenzüberschreitender Vermögensdelikte in der Rechtsprechung. Fallgruppenbetrachtung: Informationsdelikte – Untreuedelikte – Prospekthaftungsfälle – Unerlaubtes Erbringen von Finanzdienstleistungen – Rating – Kartellrecht – Sonstige Fälle
6. Zusammenfassung der Ergebnisse: Rechtsprechungsanalysen – Position der Rechtswissenschaft – Eigene Position – Schlussfolgerungen in Thesenform
7. Regelungsvorschläge: Zuständigkeit – Koordinationsrecht
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