Rechtsprechungsänderung und Rückanknüpfung
2005. 258 S.
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ISBN 978-3-428-11813-7
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Beschreibung

Höchstrichterliche Rechtsprechung ist rechtlich verbindlich. Rechtsprechungsänderungen bedürfen einer Rechtfertigung. Gleiches gilt für die Rückanknüpfung geänderter Rechtsprechung an Sachverhalte der Vergangenheit, gegen die sich eine Abwehr- und Ausschlussregel bilden lässt, die mit der Frage der Verhältnismäßigkeit eine Argumentationslast auslöst. Dies sind die Kernthesen der von Heike Pohl vorgelegten Dissertation.

Im Ersten Teil der Arbeit legt die Autorin die methodischen und theoretischen Grundlagen. Darauf aufbauend beschreibt sie im zweiten Teil die Problematik der Rückwirkung, die bei einer Rechtsprechungsänderung entsteht. Die Begriffe der teilweisen und vollständigen Rückanknüpfung werden entwickelt. Damit sind die Vorbereitungen getroffen, um im Dritten Teil die Frage zu beantworten, ob die Änderung von Rechtsprechung und deren Rückanknüpfung an Sachverhalte der Vergangenheit zulässig ist. Ein Grundlagenwerk auf diesem Gebiet.

Inhaltsübersicht

Einleitung

1. Teil: Methodische und theoretische Grundlagen

A. Richterliche Rechtsgewinnung: Zum Verhältnis von Text und Bedeutung. Falsifikation statt Verifizierung – Der verfassungsrechtliche Rahmen für die richterliche Rechtsarbeit
B. Die Allgemeinverbindlichkeit höchstrichterlicher Präjudizien: Vorbemerkung – Allgemeinverbindlichkeit im Rahmen der Gesetzesbindung – Der Gegenstand einer möglichen Präjudizienbindung – Die derzeitige Disharmonie zwischen dem Umgang mit höchstrichterlichen Präjudizien in Rechtspraxis und -literatur und ihrer rechtstheoretischen Einordnung – Die rechtstheoretische Einordnung höchstrichterlicher Präjudizien in der deutschen Rechtsgeschichte – Die aktuelle Gesetzeslage zum Umgang mit höchstrichterlichen Präjudizien – Konsequenzen für eine Theorie der Präjudizien – Ergebnis

2. Teil: Eine Deskription der Rückanknüpfung geänderter Rechtsprechung

A. Vorbemerkung
B. Der Begriff der Rechtsprechungsänderung: Der Begriff der »alten« Rechtsprechung – Der Begriff der »neuen« Rechtsprechung
C. Der Begriff der Rückanknüpfung bei einer Rechtsprechungsänderung: Existenz, Wirksamkeit und zeitlicher Anwendungsbereich von formellen Gesetzen und Präjudizien – Von der vollständigen und teilweisen Rückanknüpfung des Gesetzes zur vollständigen und teilweisen Rückanknüpfung des Präjudizes – Das Erfordernis der Belastung
D. Ergebnis

3. Teil: Auf der Suche nach einer Lösung der Problematik der Rückanknüpfung geänderter Rechtsprechung

A. Vorbemerkung: Grundsätzliches zum Maßstab für eine Problemlösung – Das Verhältnis der Frage der Zulässigkeit einer Rechtsprechungsänderung zur Frage der Zulässigkeit der Rückanknüpfung der geänderten Rechtsprechung – Die Suche nach spezifischen Grenzen des rückanknüpfenden Rechtsprechungswechsels
B. Die Zulässigkeit einer Rechtsprechungsänderung: Das strafrechtliche Rückwirkungsverbot (Art. 103 II GG) – Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 I GG) – Die Grundrechte im Übrigen – Das Rechtsstaatsprinzip – Das Sozialstaatsprinzip – Ergebnis
C. Die Zulässigkeit der Rückanknüpfung geänderter Rechtsprechung: Das strafrechtliche Rückwirkungsverbot (Art. 103 II GG) – Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 I GG) – Die Grundrechte im Übrigen – Das Rechtsstaatsprinzip – Das Sozialstaatsprinzip – Ergebnis

Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

Sachwortverzeichnis

Pressestimmen

»[...] es darf in keiner rechtswissenschaftlich ausgerichteten Bibliothek fehlen.«
Dr. Hans Blasius, in: Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter, 8/2006

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