Rechtsnormanerkennung im Binnenmarkt

Zur Interpretation von Art. 100 b des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft im Spannungsfeld von Äquivalenzgrundsatz, Prinzip des gemeinschaftsrechtlichen Mindestrechtsgüterschutzes und mitgliedstaatlicher Regelungskompetenz

1998. 392 S.
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ISBN 978-3-428-09015-0
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ISBN 978-3-428-49015-8
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Beschreibung

Art. 100 b EG-Vertrag ermächtigt den Rat, die Mitgliedstaaten zu einer Anerkennung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften anderer Gemeinschaftsstaaten zu verpflichten. Wie kaum eine Bestimmung des Gemeinschaftsrechts hat die Vorschrift der Wissenschaft Rätsel aufgegeben.

In der vorliegenden Abhandlung klärt Beyer die dogmatischen Strukturen des Verfahrens der Rechtsnormanerkennung. Sie erweist einen kollisionsrechtlichen, auf ein formales Anerkennungsprinzip gerichteten Normgehalt. Art. 100 b EGV gewinnt Eigenständigkeit sowohl im Hinblick auf das in den vertraglichen Grundfreiheiten begründete Gebot der Anerkennung gleichwertiger mitgliedstaatlicher Bestimmungen (Äquivalenzgrundsatz) als auch die Befugnisnormen der Rechtsangleichung. Gemäß dem Prinzip des gemeinschaftsrechtlichen Mindestrechtsgüterschutzes, das als allgemeiner Rechtsgrundsatz des Gemeinschaftsrechts nachgewiesen wird, zeigen sich die schutzwürdigen Interessen der Mitgliedstaaten gewahrt. Über die Interpretation bloßer Rechtstechnik hinaus hebt der Autor in der Untersuchung den Modellcharakter der Rechtsnormanerkennung im Binnenmarkt für eine vielfaltsorientierte Neugestaltung der europäischen Integrationsordnung hervor. Dabei wird deutlich, welche Chance die Zurückweisung des Verfahrens nach Art. 100 b EGV durch die Praxis gerade in integrationspolitischer Hinsicht vergibt.

Inhaltsübersicht

Inhaltsübersicht: Einführung - 1. Teil: Zur Anerkennung mitgliedstaatlicher Rechtsakte im Europäischen Gemeinschaftsrecht: Begriff und Gegenstand der Anerkennung - Das Anerkennungsprinzip als Instrument gemeinschaftsweiten Freiverkehrs - Rechtsgrundlagen der Anerkennung nach dem Recht der EG - 2. Teil: Das Anwendungsfeld des Anerkennungsverfahrens: Die tatbestandlichen Voraussetzungen des Art 100 b EGV - Der Anwendungsbereich des Art. 100 a EGV - Die »Gleichwertigkeit« mitgliedstaatlicher Vorschriften i.S.v. Art. 100 b EGV - Die Grenzen der Anwendbarkeit des Art. 100 b EGV - 3. Teil: Die Durchführung des Anerkennungsverfahrens: Der Verfahrensgang bis zur Beschlußfassung durch den Rat - Prämissen der Beschlußfassung des Rates nach Art. 100 b I UAbs. 2 EGV - Der Beschluß des Rates zur Anerkennungsverpflichtung der Mitgliedstaaten gemäß Art. 100 b I UAbs. 2 EGV - 4. Teil: Die Wirkungen des Anerkennungsbeschlusses: Die Anerkennungsverpflichtung der Mitgliedstaaten - Einschränkung der Dispositionsfreiheit der Gesetzgeber der Mitgliedstaaten über im Anerkennungsverbund befindliche nationale Rechtsnormen? - Die Befugnis der Mitgliedstaaten zur Anwendung nationaler Bestimmungen trotz Vorliegens eines Anerkennungsbeschlusses - 5. Teil: Die Bewertung des Anerkennungsverfahrens - 6. Teil: Zusammenfassung - Literaturverzeichnis - Sachwortverzeichnis

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