Rechtsgut als Verfassungsbegriff?

Der Rekurs auf Güter im Verfassungsrecht unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

2017. 233 S.
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Beschreibung

Weithin geläufig ist die Formulierung, das Strafrecht diene dem Rechtsgüterschutz. Die Untersuchung des Strafrechts unter dieser Prämisse hat eine lange und vielfältige Tradition. Vergleichbare Traditionslinien finden sich für den Rechtsgutsbegriff im Verfassungsrecht nicht. Ziel der Arbeit war, seine Bedeutung im und für das Verfassungsrecht zu beleuchten, maßgeblich auf Grundlage der Senatsentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Deren Auswertung zeigt eine bemerkenswerte Breite der Verwendung. Als Rechtsgüter erscheinen insbesondere grundrechtlich Geschütztes einerseits und Gesichtspunkte der Grundrechtseinschränkung andererseits. Dabei kann letztlich alles, was legitimes Ziel staatlichen Handelns sein kann, auch als Rechtsgut bezeichnet werden. In diesem Befund bildet sich ab, dass im demokratischen Verfassungsstaat für den Gesetzgeber ein weiter Spielraum der zulässigen Zielsetzungen besteht. Beschränkungen betreffen eher einzusetzende Mittel oder die Zweck-Mittel-Relation.

Inhaltsübersicht

Einleitung

Rechtsgut als juristischer Begriff

1. Teil: Güterbegriffe und Rechtsgüterbegriff

Güterbegriffe außerhalb des Rechts – Güter im positiven Recht – Insbesondere: Rechtsgüter im Strafrecht – Fazit: Offenheit des Rechtsgutsbegriffs

2. Teil: Rechtsgüter in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

Rahmen der Analyse – Rechtsgut und Strafe – Grundrechtlich geschützte Rechtsgüter – Rechtsgüter und Grundrechtseinschränkung – Rechtsgüter in weiteren Konstellationen – Verwandte Begriffe – Güter als Objekt von Schutz und Streben – Zusammenfassung: Güter in der Verfassungsrechtsprechung

3. Teil: Güterrekonstruktion als Verfassungsproblem?

Das Subjekt der Zwecksetzung – Zielsetzung und Zielerkenntnis – Zwecksetzung durch Rechtssetzung – Schluss: Das Gut im Grenzbereich rechtlicher Normativität – Zentrale Thesen

Literatur-, Personen- und Sachverzeichnis

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