Beschreibung
Die Interessen der Gläubiger werden durch Gläubigerversammlung und Gläubigerausschuss mit jeweils unterschiedlichen Zielsetzungen und Möglichkeiten wahrgenommen. Überwiegend haben sich die beiden Gläubigerorgane in der Praxis bewährt. Insbesondere ein mit Experten besetzter Gläubigerausschuss ist für ein komplexes Verfahren ein nicht zu unterschätzender Gewinn. Dem steht die im Einzelnen rudimentär gebliebene Regelung der Rechte und Pflichten der Gläubigerorgane entgegen. Ein Beispiel hierfür sind Rechtsgeschäfte der Gläubigerorgane, die im Zuge der Wahrnehmung ihrer Aufgaben getätigt werden. Die vorgefundenen Normen werfen überwiegend mehr Fragen auf, als dass sie sie beantworten. Dies ist bedauerlich, zumal, um nur das prominenteste Beispiel zu nennen, die Beauftragung eines Sachverständigen zur Kassenprüfung als Vorbedingung für die Kassenprüfung für das Insolvenzverfahren ähnliche Bedeutung hat wie die Beauftragung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss.
Inhaltsübersicht
Einleitung
1. Das Verhältnis von Insolvenzverwalter und Gläubiger
Das Schuldverhältnis zwischen Gläubigern und Insolvenzverwalter – Versuch einer Einordnung
2. Rechtsgeschäfte der Gläubigerversammlung
Ausdrückliche Kompetenzen der Gläubigerversammlung – Ungeschriebene Kompetenzen der Gläubigerversammlung – Delegation – Grenzen der Weisungsbefugnisse
3. Rechtsgeschäfte des Gläubigerausschusses
Beispiele – Zuständigkeit in der Binnenorganisation des Gläubigerausschusses – Haftung – Zuständigkeit in der Binnenorganisation des Verfahrens
4. Durchsetzung von Weisungen der Gläubigerorgane
Kongruenz von Innen- und Außenverhältnis – Steuerungsmechanismen – Weitere Steuerungsmechanismen nach dem ESUG
Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse
Literaturverzeichnis, Sachwortregister
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