Beschreibung
Mit Fortschreiten der Globalisierung und der Digitalisierung erlangt die Nutzung fremder gewerblicher Schutzrechte sowie vergleichbarer Immaterialgüter zunehmend an Bedeutung. Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen die hierfür geleisteten Aufwendungen der Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG unterliegen und welche Zielrichtung die im Jahr 2008 neu eingeführte Vorschrift verfolgt. Hierzu werden u.a. das seit jeher zugrunde gelegte »Objektsteuerprinzip« sowie die verschiedenen vom Gesetzgeber angeführten Regelungszwecke beleuchtet. Sodann untersucht die Arbeit das Begriffsverständnis des § 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG im Wege der Auslegung der einzelnen Tatbestandsmerkmale. Im letzten Teil werden die gewonnenen Erkenntnisse auf verschiedene besonders relevante Fallgruppen aus der Besteuerungspraxis angewandt, die in Rechtsprechung und Literatur nach wie vor nicht abschließend geklärt sind (z.B. Softwareüberlassungen, Online-Werbung etc.).
Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem »Promotionspreis 2023« der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln.
Inhaltsübersicht
Einleitung
Teil 1: Einführung in den Tatbestand und Ermittlung eines Auslegungsmaßstabs
Aufbau und Funktionsweise der Norm – Historische Entwicklung der Hinzurechnungen aus dem Objektsteuercharakter der Gewerbesteuer – Sinn und Zweck des § 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG – Zusammenspiel mit der Lizenzschranke des § 4j EStG
Teil 2: Auslegung der Tatbestandsmerkmale des § 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG
Überlassung von Rechten – Zeitliche Befristung – Aufwendungen – Ausnahmetatbestände
Teil 3: Anwendung der gewonnenen Erkenntnisse auf ausgewählte Fallgruppen
Überlassung von Standardsoftware – Software as a Service (SaaS) – Nutzung von Werbeflächen – Influencer-Marketing
Resümee
Thesenartige Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse
Literatur- und Stichwortverzeichnis
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