(Hrsg.)
Recht in Kirche und Staat

Joseph Listl zum 75. Geburtstag

2004. XII, 856 S.
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ISBN 978-3-428-11673-7
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ISBN 978-3-428-51673-5
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ISBN 978-3-428-81673-6
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Beschreibung

Der Titel, unter dem diese Festschrift Joseph Listl zur Vollendung seines fünfundsiebzigsten Lebensjahres am 21. Oktober 2004 gewidmet ist, bringt die beiden Bereiche zum Ausdruck, denen er sein Leben und seine ganze Schaffenskraft gewidmet hat.

Joseph Listl, geboren am 21. Oktober 1929 in Mariaort bei Regensburg, ist in beiden Rechtsordnungen beheimatet: dem Kirchenrecht und dem Staatskirchenrecht. Wenige Autoren waren in den vergangenen Jahrzehnten in der einschlägigen deutschen Literatur zum Kirchen- und Staatskirchenrecht so präsent wie er. Beide Rechtsgebiete hat er durch eine Fülle wissenschaftlicher Beiträge bereichert. Aufgrund seiner doppelten Qualifikation als Theologe und Jurist konnte er den Lehrstuhl für Kirchenrecht an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Augsburg (1977-1998) und die Leitung des Instituts für Staatskirchenrecht der Diözesen Deutschlands in Bonn (1971-1998) wahrnehmen. Der Kirche wie dem Staat hat er durch zahlreiche gutachtliche Stellungnahmen zu aktuellen Streitfragen fachkompetent Hilfe und Unterstützung geleistet. Praxisbezug, Offenheit und Gespür für aktuelle Gegenwartsfragen, ein besonderes Talent als Wissenschaftsorganisator von bedeutenden wissenschaftlichen Gemeinschaftswerken (Handbuch des katholischen Kirchenrechts; Handbuch des Staatskirchenrechts der Bundesrepublik Deutschland) und von wissenschaftlichen und praxisorientierten Veranstaltungen, insbesondere aber eine tiefe Liebe zur Kirche, die sich in der Sorge um kirchliche und staatskirchenrechtliche Belange ausdrückte, zeichneten ihn aus. Sein Interesse und seine fürsorgliche Begleitung galten insbesondere jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auf dem Gebiet des Kirchen- und Staatskirchenrechtes.

Zu seinem großen Leidwesen ist Listl aufgrund seiner gesundheitlichen Situation nicht mehr in der Lage, auf seinen beiden Fachgebieten, dem Kirchen- und dem Staatskirchenrecht, aktiv wissenschaftlich und praxisorientiert zu arbeiten. In seinem wissenschaftlichen Werk und in den Ideen und Impulsen, die er beiden Wissenschaften, der Rechtsprechung, aber auch der Zusammenarbeit der christlichen Kirchen und dem Informationsaustausch über die Grenzen des eigenen Landes und über Europa hinaus gegeben hat, bleibt Listl im Bewusstsein der Fachwelt. Auch wenn es aufgrund der konkreten Umstände um Joseph Listl ruhig geworden ist, so zeigt die große Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an dieser Festschrift nicht nur die hohe Wertschätzung, die der Jubilar als Wissenschaftler und Forscher, als Lehrer und Ratgeber sowie als Gesprächspartner genoss, sondern auch die große Dankbarkeit gegenüber dem Jubilar und dem, was er in seiner aktiven Zeit bewerkstelligt hat und mit seinem wissenschaftlichen Werk auch heute noch tut.

Inhaltsübersicht

Inhalt: Rechtsgeschichte: W. Brandmüller, "An saecularibus litteris oporteat eos esse eruditos". Das Studium der klassischen Antike in der Sicht des Decretum Gratiani - L. Carlen, Politische und nationale Wallfahrten - A. Egler, Die Dispensvollmachten des Kardinal-Legaten Giovanni Battista Caprara - E. Güthoff, Der Begriff des Benefiziums gemäß c. 1409 CIC/1917 - H. Maier, Das Jahr 1989/90 und die christlichen Kirchen - H. Marré / K. E. Schlief, Gründung und erste Jahre des "Instituts für Staatskirchenrecht der Diözesen Deutschlands" - H. Paarhammer, Der kanonische Pfarrer und die Hebammen. Rechtshistorische Reminiszenzen und partikularrechtliche Anmerkungen zu einem kirchenrechtlichen Problem an der Schnittstelle des Verhältnisses von Kirche und Staat - Kirchenrecht: G. Assenmacher, Für die Parteien öffentlich, geheim für die anderen? Zur Geheimhaltung in kirchlichen Ehenichtigkeitsverfahren. Eine Problemanzeige - H. de Wall, Die Rechtsstellung des Pfarrers in den lutherischen Landeskirchen Deutschlands - P. Erdő, Probleme der synodalen Organe mit Leitungsgewalt in der Kirche. Die Folgen der Untätigkeit der Bischofskonferenz im Bereich der Rechtssetzung - S. Haering, Mitwirkung von Domkapiteln an der Bischofsbestellung in Deutschland. Rechtsfragen um die Wahl des Diözesanbischofs - G. May, Der Wiedereintritt in eine Religionsgemeinschaft - J. Michaeler, Theologische Hochschulen in Italien - L. Müller, Kleriker und Laien als Professoren der Katholischen Theologie - J. Piegsa, Die Ehelehre des Apostels Paulus und sein 'Privileg' - D. Pirson, Die Mitwirkung der römisch-katholischen Kirche an der Charta Oecumenica - R. Potz, Zur Frage der Verjährung der schweren Delikte gegen die Sittlichkeit, im Besonderen des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen, im geltenden katholischen Kirchenrecht - W. Rees, Patronatsrechte im Widerspruch zum Selbstbestimmungsrecht der Kirche und zur Religionsfreiheit? Entwicklung und Anmerkungen aus kirchenrechtlicher Sicht - U. Rhode, Der Bischof und der Dritte Weg. Zur Bedeutung des Diözesanbischofs für das Arbeitsrechts-Regelungsverfahren der katholischen Kirche in Deutschland - G. Riedl, Die Rechtsverbindlichkeit des Glaubensbekenntnisses. Historische Praxis, theologische Begründung, kanonische Geltung - H. Schmitz, "Katholischer Theologe". Kanonistische Anmerkungen zu einem vielfältig verwendeten Begriff - N. Schöch, Das Problem der konkurrierenden Gerichtsbarkeit zwischen Staat und Kirche im Verwaltungsverfahren - H. Schwendenwein, Unterhaltsvorsorge und christliches Armutsideal im Lichte der kirchlichen Gesetzgebung - P. Stockmann, Die Missio "sui iuris": ein Auslaufmodell des kirchlichen Verfassungsrechts? - R. Tillmanns, Die Mitgliedschaft von Nichtkatholiken in katholischen Vereinigungen - A. Weiß, Die Loyalität der Mitarbeiter im kirchlichen Dienst. Zur Festsetzung der Loyalitätsobliegenheiten in der Grundordnung - A. Ziegenaus, Der Spender der Krankensalbung. Zur Interpretation von Can. 1003 § 1 - Staatskirchenrecht: P. Axer, Der verfassungsrechtliche Schutz der res sacrae durch die Kirchengutsgarantie (Art. 140 GG i.V.m. Art. 138 Abs. 2 WRV). Zugleich ein Beitrag zum öffentlich-rechtlichen Sonderstatuts der res sacrae - M. Baldus, Bildungs- und Erziehungsauftrag der Kirche und des Staates - C. Breuer, PISA-2000 und katholische Erziehung. Die staatlich verordnete Ausweitung der Ganztagsschule in der Bundesrepublik Deutschland und der Stellenwert katholischer Schulen - C. Corral, Llamamiento al ordenamiento internacional de los derechos humanos en la actual diplomacia pontificia concordataria - M. Germann, Staatliche und kirchliche Gerichtsbarkeit - J. Hirnsperger, Die Studien an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Paris-Lodron-Universität Salzburg nach der jüngsten Reform des Studienrechts - J. Jurina, Die Kirchensteuerräte der deutschen Diözesen - C. Link, Aufgaben und Stellung der Kirche im freiheitlichen Verfassungsstaat und in der pluralistischen Gesellschaft - S. Muckel, Wann ist eine Gemeinschaft Religionsgemeinschaft? Überlegungen zum Begriff der Religionsgemeinschaft im Sinne von Art. 7 Abs. 3 GG unter besonderer Berücksichtigung muslimischer Dachverbände - R. Richardi, Die Zentrale Gutachterstelle der Deutschen Bischofskonferenz für das kollektive Arbeitsrecht - G. Robbers, Der Dialog zwischen der Europäischen Union und den Kirchen - M. J. Roca, Problemas actuales de la Enseñanza de la Religión en las escuelas públicas españolas - W. Rüfner, Zur "Politischen Klausel" in Konkordaten und Kirchenverträgen - B. Schanda, Staatskirchenrecht in den neuen Mitgliedstaaten der Europäischen Union - G. Thüsing, Dienstgemeinschaft trotz konfessioneller Verschiedenheit. Zu den arbeitsrechtlichen Konsequenzen ökumenischer Trägerschaften im karitativen und diakonischen Bereich - M. Walser, Kantonalkirche und Kirchgemeinden im Kanton Luzern. Anmerkungen zum Entscheid vom 18. Dezember 2002 des Schweizerischen Bundesgerichts zum so genannten Kirchenaustritt (AZ 2P.16/2002/mks) und zu Eigenheiten des Schweizer Staatskirchenrechts

Pressestimmen

»Auch über diese Festschrift lässt sich sagen, was Peter Häberle bereits über den Band zu Listls 70. Geburtstag gesagt hat, er ist ›eine Fundgrube zu seinen Gegenständen‹. Dass diese Gegenstände zum großen Teil dem Rechtskreis der römisch-katholischen Kirche entnommen sind, kann angesichts der Person von Joseph Listl und seinen Funktionen ebenso wenig überraschen, wie ihr hoher wissenschaftlicher Standard, der schon allein durch die Reputationen garantiert ist, den die einzelnen Autoren auf ihren jeweiligen Fachgebieten genießen. Nicht zuletzt der Jubilar selbst hat dafür in seinen zahlreichen Publikationen bleibende Maßstäbe gesetzt.« Jörg Winter, in: Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht, Bd. 54, 3/2009

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