Recht der behördlichen Regelungsexperimente
2003. 249 S.
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ISBN 978-3-428-10880-0
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Beschreibung

Wenn eine Behörde eine Regelung trifft, so wird diese regelmäßig als endgültige gewollt sein. Hat die Behörde an der Rechtmäßigkeit oder Zweckmäßigkeit einer in Aussicht genommenen Regelung Zweifel, so wird sie eine Regelung regelmäßig erst dann treffen, wenn diese Zweifel ausgeräumt sind. Darf eine Behörde aber auch eine Regelung treffen, um zu sehen, wie diese sich in der Praxis bewährt? Darf sie also mit ihren Regelungen experimentieren? Vielleicht sogar mit dem Ziel, eine Änderung von Gesetzen zu erproben?

Der Autor untersucht die behördlichen Regelungsexperimente als eine Erscheinung des Allgemeinen Verwaltungsrechts. Ausgehend von ausgewählten gesetzlichen Experimentierklauseln werden die behördlichen Regelungsexperimente klassifiziert. Anschließend wird die Frage der Erlaubtheit derartiger Regelungsexperimente außerhalb von Experimentierklauseln untersucht.

Die vorliegende nüchterne Untersuchung Konrad Hummels zeigt damit die rechtlichen Grenzen behördlicher Regelungsexperimente auf. Die Stimmung des Aufbruchs in ein neues Recht für eine neue Verwaltung mag sie etwas trüben.

Inhaltsübersicht

Inhaltsübersicht: Problemstellung - 1. Bestimmung und Abgrenzung des Untersuchungsgegenstandes: Recht der behördlichen Regelungsexperimente - Abgrenzung des behördlichen Regelungsexperiments von anderen Arten des Staatshandelns - 2. Ausgewählte Experimentierklauseln: Erforschende und erprobende Maßnahmen im Straßenverkehrsrecht - Der Probebeamte im Beamtenrecht - Erprobungsmaßnahmen im Kommunalrecht - Schulversuche im Schulrecht - Probeverkehre im Personenbeförderungsrecht - Probeweise Nichterteilung von Taxigenehmigungen im Personenbeförderungsrecht - Probeweise Abweichungen im Bauordnungsrecht - Probeweise Betäubungs- und Tötungsverfahren im Tierschutzrecht - Modellversuche im Rundfunkrecht - Grenzfall: Testerhebungen nach Mikrozensusgesetz - 3. Behördliche Regelungsexperimente auf der Grundlage von Experimentierklauseln als Erscheinung des Allgemeinen Verwaltungsrechts: Zur Struktur der behördlichen Regelungsexperimente - Verfassungsmäßigkeit der Experimentierklauseln und ihrer Anwendung - Behördliche Regelungsexperimente im System des Allgemeinen Verwaltungsrechts - Alternativen zum Bewährungs-Regelungsexperiment - Experimentelles Ermessen - Experimenteller Verwaltungsakt als Rechtsquelle - Behördliche Regelungsexperimente unter anderen Blickwinkeln - Durchführung des behördlichen Regelungsexperiments - Beendigung des behördlichen Regelungsexperiments - Schadensersatz und Entschädigung - 4. Behördliche Regelungsexperimente außerhalb von Experimentierklauseln: Beispiele für behördliche Regelungsexperimente - Erlaubtheit von Bewährungs-Regelungsexperimenten - Erlaubtheit von Reform-Regelungsexperimenten - Erlaubtheit von Forschungs-Regelungsexperimenten - Erlaubtheit von Pilot-Regelungsexperimenten - Anwendung: Rechtmäßigkeit eines Regelungsexperiments in den Beispielen - 5. Weitergehende Überlegungen: Experimentierklausel als "Freisetzungsrichtlinie"? - Forschungsfreiheit und behördliches Regelungsexperiment - Verfassungswidrigkeit einer generellen Reformklau

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