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Recht als Medium der Staatlichkeit

Festschrift für Herbert Bethge zum 70. Geburtstag

2009. Frontispiz; XII, 696 S.
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139,90 €
ISBN 978-3-428-12713-9
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ISBN 978-3-428-52713-7
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174,90 €
ISBN 978-3-428-82713-8
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Preis für Bibliotheken: 256,00 € [?]

Beschreibung

Herbert Bethge, der am 8. Juni 2009 sein 70. Lebensjahr vollendet hat, ist einer der faszinierendsten Staatsrechtslehrer Deutschlands. Fixpunkte seines weitgespannten wissenschaftlichen Interesses sind die Grundrechte, das Verfassungs- und Verwaltungsprozessrecht, das Staatshaftungsrecht und vor allem das Medienrecht. Schon der bloße Versuch, sein umfangreiches Oeuvre von mehr als 400 Publikationen mit allein 24 Monographien angemessen zu würdigen, beanspruchte seinerseits monographisches Großformat. Deshalb soll pars pro toto nur auf das maßstabsetzende Wirken im Medien- und Verfassungsprozessrecht hingewiesen werden. Es gibt nur wenige bundesverfassungsgerichtliche Leitentscheidungen zum Rundfunkrecht, die Herbert Bethge nicht entscheidend geprägt hat - sowohl als Prozessvertreter als auch wegweisend in literarischer Form. Seit 2000 ist Herbert Bethge nicht nur Mitherausgeber des von Maunz / Schmidt-Bleibtreu / Klein begründeten Standardkommentars zum Bundesverfassungsgerichtsgesetz, sondern auch führender Autor, der dieses Werk wieder zur vollen Blüte gebracht hat und vom Bundesverfassungsgericht regelmäßig zitiert wird. Sein unvergleichbarer Stil, der von Scharfsinn und Streitbarkeit sowie bestechender Eloquenz - stets gewürzt mit einem Schuss Ironie - geprägt ist, kennzeichnet nicht nur das wissenschaftliche Lebenswerk, sondern auch die gesamte Persönlichkeit Herbert Bethges. Seine intellektuell fordernden und rhetorisch begeisternden Vorlesungen haben ihn für die Studenten seiner Passauer Universität zu einer Ikone des Öffentlichen Rechts gemacht - so das studentische Loblied in einem bekannten Internetportal. Scharfsinn, Esprit und Eloquenz, durchdrungen von einer ihresgleichen suchenden Allgemeinbildung, lassen ihn zum glänzenden Mittelpunkt juristischer Veranstaltungen wie auch privater Zusammentreffen werden.

Die hohe Wertschätzung, die Herbert Bethge in der Fachwelt und auch ansonsten genießt, findet ihren bleibenden Ausdruck in dieser Festschrift. Die nach sechs Themenbereichen geordneten Beiträge spiegeln die wissenschaftliche Spannbreite des Jubilars wider.

Inhaltsübersicht

Inhalt: I. Der Verfassungsstaat: J. Dietlein, "Verfassungsrecht als abstrahiertes Verwaltungsrecht"? Die Gesetzgebungszuständigkeit für das Spielhallenrecht in und nach der Föderalismusreform - W. Loschelder, "... in einem vom Christentum geprägten Lande". Zur Position des Islam im staatskirchenrechtlichen System des Grundgesetzes - M. Nierhaus, Braucht die Bundesrepublik Deutschland ein volksgewähltes Staatsoberhaupt? - H. H. Rupp, Bürgerrechte als staatliche Kompetenztitel? Miszellen zum Verhältnis von Staat und Gesellschaft - W. Schmitt Glaeser, Glaubwürdigkeit, eine Verfassungserwartung an den Staat - R. Streinz, Innerparteiliche Sanktionen gegen Mitglieder politischer Parteien. Von Ordnungsmaßnahmen bis hin zum Parteiausschluss - K. Windthorst, Gewaltenteilung im deutschen und amerikanischen Verfassungsrecht - II. Der Grundrechtsstaat: M. Cornils, Von Eingriffen, Beeinträchtigungen und Reflexen. Bemerkungen zum status quo der Grundrechts-Eingriffsdogmatik des Bundesverfassungsgerichts - S. Detterbeck, Der öffentliche Dienst als Medium der freien Selbstentfaltung? Der hessische Kopftuchstreit - W. Höfling, Der Zugang zum Insolvenzverwalterberuf; eine grundrechtliche Problemskizze - S. Mückl, Geistesgeschichtliche Grundlagen der Gewissensfreiheit - S. Müller-Franken, Bindung Privater an Grundrechte? Zur Wirkung der Grundrechte auf Privatrechtsbeziehungen - M. Sachs, Nichtraucherschutz in Gaststätten vor dem Bundesverfassungsgericht - III. Der verwaltende Sozialstaat: C. von Coelln, Zwischen Gütegarantie und Professorenpranger: Die Evaluation der Hochschullehre - O. Depenheuer, Finanzielle Zwangspatenschaft privat Pflegeversicherter für gesetzlich Pflegeversicherte? Zur Zulässigkeit eines Finanzausgleichs zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung - D. Felix, Schiedsstellen im Sozialrecht: geeignete Instrumente der Streitschlichtung? Eine kritische Analyse am Beispiel der Schiedsstelle nach § 18a Abs. 1 KHG - H.-D. Horn, Zum Fortentwicklungsbedarf des Verwaltungsvertragsrechts - J. Isensee, Das Instrumentarium des Bundes zur Steuerung der Auftragsverwaltung der Länder. Am Beispiel der Revision des Kerntechnischen Regelwerks - F. E. Schnapp, Staatsaufsicht über den Gemeinsamen Bundesausschuss in der gesetzlichen Krankenversicherung - O. Seewald, Verfassungsrechtliche Rechtsfragen zum neuen Weiterbildungsrecht für Ärzte - H. Söhn, Kindergrundfreibetrag und Verfassungsrecht - IV. Der mediale Staat: D. Dörr, Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zwischen den Vorgaben aus Karlsruhe und den Anforderungen aus Brüssel - G. Gounalakis, Der Betrieb eines DVB-T-Sendernetzes durch die Sächsische Landesmedienanstalt aus wettbewerbsrechtlicher Sicht - P. M. Huber, Die Staatsfreiheit des Rundfunks: Erosion und Neujustierung - V. Der rechtsprechende Staat: M. Jestaedt, Autorität und Zitat. Anmerkungen zur Zitierpraxis des Bundesverfassungsgerichts - H. Maurer, Der Justizgewährungsanspruch - H.-J. Musielak, Der Wechsel der Prozesspartei - R. Müller-Terpitz, Bedürfnisorientierte Zulassung von Rechtsanwälten bei dem Bundesgerichtshof: "alter Zopf" oder notwendiges Instrument zur Förderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung? - J. Rozek, "Leipziger Allerlei II": ein kompetenzwidriges Landesgesetz, eine Gliedstaatsklausel und eine landesverfassungsgerichtliche Kompetenzextension - R. Wernsmann, Die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung als Prüfungsmaßstab der kommunalen Verfassungsbeschwerde - VI. Der europäisierte Staat: W. Rudolf, Datenschutz in Europa - M. Schweitzer, Sicherheit durch Rechtssicherheit? Anmerkungen zum Lucchini-Urteil des EuGH - U. Steiner, Zum Kooperationsverhältnis von Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte - Veröffentlichungen Prof. Dr. Herbert Bethge

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