Rationierung als Körperverletzung

Der Behandlungsstandard in der gesetzlichen Krankenversicherung und die Begrenzung des Heilauftrags niedergelassener Ärztinnen und Ärzte aus Sicht des Straf-, Sozial- und Zivilrechts

2021. 17 Abb.; 522 S.
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ISBN 978-3-428-18066-0
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ISBN 978-3-428-58066-8
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Beschreibung

Zwar erhebt das ärztliche Berufsethos die Patientengesundheit zum höchsten Gut (»Ideal«), es schweigt allerdings zur Finanzierbarkeit. Die Frage, ob im deutschen Gesundheitssystem zugunsten eines »GKV-Optimums« rationiert wird, ist zu bejahen. Im Buch werden nahezu vollständig die sozialrechtlichen Instrumentarien der Leistungsbeschränkungen des Vertragsarztes im GKV-System dargestellt. Der Vorwurf der Rationierung als objektiv zurechenbare strafbare Körperverletzung kann entkräftet werden. Medizinischer und GKV-Standard schließen sich daher nicht aus, sondern ergänzen sich. Der Rationierungsbegriff ist zwingend um die Begriffe »medizinischer Nutzen« (SGB V) und »erheblicher Gesundheitsschaden« (§ 223 StGB) zu ergänzen. Schließlich kann gezeigt werden, dass es einer Aufklärung durch den rationierenden Arzt und einer entsprechenden Einwilligung des Patienten nicht bedarf. So lassen sich die Erkenntnisse dieser Forschungsarbeit auch auf den zivilrechtlichen Haftungsmaßstab übertragen.

Inhaltsübersicht

§ 1 Einleitung
§ 2 Rationierung und GKV-Standard: Bedeutung der Begriffe Gesundheit und Krankheit – Kriterien der Güterverteilung im GKV-System – GKV-konforme Einschränkungen der Güterverteilung – Formen der Rationierung – Zwischenergebnisse
§ 3 Gesundheitsschaden und Rationierung: Ärztliche Behandlung als Misshandlung oder Gesundheitsschädigung – Bagatellschäden (Erheblichkeitsschwelle) – Bestimmung des Gesundheitsschadens bei Rationierung (Differenzschaden) – Besonderheiten der §§ 224 und 226 StGB (Abstrakt-generelle Integrität des Arztberufes) – Zwischenergebnisse
§ 4 Der Arzt als Garant: Abgrenzung zwischen rationierendem Tun und rationierendem Unterlassen – Der Vertragsarzt als Hoheitsträger – Ärztliche Behandlungspflicht: Pflicht zur Begründung einer Garantenstellung
§ 5 Einschränkungen der Behandlung: Einschränkungen der Behandlung – Zwischenergebnisse
§ 6 Aufklärung und Einwilligung: Aufklärung und Rationierung – Umfang der Aufklärung – Eingeschränkter Aufklärungsumfang im Arztstrafrecht – Zwischenergebnisse
§ 7 Wesentliche Ergebnisse der Arbeit
Literaturverzeichnis
Sachwortregister

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