Prozessökonomische Alternativen zur Verständigung im Strafverfahren
2019. 181 S.
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ISBN 978-3-428-15680-1
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ISBN 978-3-428-55680-9
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ISBN 978-3-428-85680-0
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Beschreibung

Die Arbeit beleuchtet die Verständigung im Strafverfahren nach dem Grundsatzurteil des BVerfG. Die Regelungen zur Verständigung werden in der Praxis noch immer defizitär angewandt. Das liegt nicht zuletzt daran, dass die Verständigung zumeist nicht prozessökonomisch ist, da die Mitteilungs- und Dokumentationspflichten den zeitlichen Vorteil des verständigungsbasierten Geständnisses aufheben. Zwar kann die Problematik bereits dadurch entschärft werden, dass ein ernsthaft reuiges Geständnis den entscheidenden Vorrang vor dem rein taktischen verständigungsbasierten Geständnis erfährt. Allheilmittel ist dies aber sicher nicht.

Daher wurde in ausführlichen Rechtsvergleichen mit dem Strafprozessrecht in Österreich, der Schweiz (abgekürztes Verfahren) und Luxemburg (jugement sur accord) nach prozessökonomischen Alternativen gesucht. Eine solche findet sich bereits im bestehenden deutschen Verfahrensrecht, namentlich in den Opportunitätsvorschriften der §§ 154, 154a StPO. Diese geltende Gesetzeslage ist ausreichend, um auch den aus Großverfahren resultierenden Problemen begegnen zu können.

Inhaltsübersicht

A. Gegenstand der Arbeit und praktische Relevanz

B. Rechtslage in Deutschland und Problemstellung

Verfassungsrechtliche Grundsätze im Widerstreit – Einfach-rechtliche Probleme des Verständigungsgesetzes – Die fehlerhafte Systematik des § 257c StPO – Tatsächliche Probleme. Oder: wo kein Kläger (Rechtsmittelführer), da kein (Revisions-)Richter

C. Rechtliche Situation im Ausland und Lehren für das deutsche Recht

Österreichisches Strafprozessrecht – Schweizerisches Strafprozessrecht – Luxemburgisches Strafprozessrecht

D. Konsequenzen und Problemlösung

Möglichkeiten der Umgehung der rechtmäßigen Verständigung – Strafbarkeitsrisiken bei informellen »Deals« – Verfahren nach §§ 154 II und 154a II StPO als prozessökonomische Alternative zur Verständigung

E. Zusammenfassung der Ergebnisse und Ausblick

Literaturverzeichnis und Sachregister

Pressestimmen

»Göttgen schließt seine lesenswerte Monografie mit der realistischen Einschätzung, dass die eklatante Überlastung der Strafjustiz fortbestehen wird, und dass die geübte Zurückhaltung in der Verständigungspraxis als Hilferuf in Anbetracht der notwendigennPersonalaufstockung in der Landesjustizverwaltung aufzufassen ist.« Prof. Dr. Michael Soine, in: Archiv für Kriminologie, Bd. 244, 5-6/2019

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