Zur Auslegung der Körperverletzung mit Todesfolge im Rechtsvergleich Deutschland und Italien
Beschreibung
Die zentrale Themenstellung betrifft die Auslegung des Tatbestands der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang in den Rechtsordnungen von Deutschland und Italien. Neben der rechtshistorischen Genese der Deliktsfigur bildet die buntscheckige Ausgestaltung der Zurechnungsdogmatik in Rechtsprechung und Literatur zentrale Untersuchungsschwerpunkte. Trotz Unterschiede in der konkreten Umsetzung von Fahrlässigkeit als Zurechnungsvoraussetzung wird im Rahmen der Untersuchung aufgezeigt, dass in beiden Rechtsordnungen der wesentliche Problemschwerpunkt auf der Umsetzung des Verschuldensprinzips liegt. Im Zuge der rechtsvergleichenden Grundlagenstudie zur culpa in re illicita werden nicht nur Entscheidungspraxis und Lehrmeinungen in Deutschland und Italien dargelegt, sondern Lösungsvorschläge erarbeitet, um der Körperverletzung mit Todesfolge unter dem Leitbild einer grob fahrlässigen Tötung ein systemlogisches Aufgabenfeld in den Körperverletzungstatbeständen zuzuweisen.
Inhaltsübersicht
Einleitung
Normative Ausgangssituation im rechtsordnungsspezifischen Kontext – Thematische Eingrenzung und rechtsvergleichende Methode
1. Über die todeserfolgsqualifizierten Delikte im Allgemeinen
Deutschland – Italien – Rechtsvergleichende Zwischenergebnisse – Weiterer Gang der Untersuchung
2. Rechtshistorische Schwerpunkte in der Entwicklung der todeserfolgsqualifizierten Körperverletzung
Die Entwicklung der Strafrechtstheorie seit der gemeinrechtlichen Doktrin bis Feuerbach – Die rechtsdogmatische Entwicklung der todeserfolgsqualifizierten Körperverletzung im Kontext der Tötungsdelikte vom Gemeinrecht bis Feuerbach – Die gemeinrechtliche Doktrin zum Kausalverständnis nach Art. 147 CCC – Die todeserfolgsqualifizierte Körperverletzung in der Genese der Strafrechtskodifikationen seit dem 19. Jahrhundert (Überblick) – Zwischenergebnis zur rechtshistorischen Untersuchung
3. Der Zusammenhang von Grunddelikt und Todeserfolg bei der todeserfolgsqualifizierten Körperverletzung
Deutschland – Italien
4. Rechtsvergleichende Würdigung
Vorbemerkungen – Zur ratio essendi der todeserfolgsqualifizierten Körperverletzung – Zum Vorhersehbarkeitskriterium bei der todeserfolgsqualifizierten Körperverletzung – Zum deliktsspezifischen Schutzzweck-Zusammenhang – Schlussbetrachtungen
Literaturverzeichnis
Personen- und Sachverzeichnis
Pressestimmen
»Insgesamt handelt es sich um eine solide, auf der intimen Kenntnis beider Rechtsordnungen aufbauende Darstellung.« Prof. Dr. Dr. Thomas Vormbaum, in: Goltdammer´s Archiv für Strafrecht, Heft 11/2017
»L'opera – dello studioso meranese Lukas Staffler, allievo di Mauro Ronco presso l'Institut für Italienisches Recht dell'Università di Innsbruck – si presenta sin dapprincipio interessante e originale, poiché offre al lettore un angolo visuale in parte inesplorato: il fulcro dell'indagine comparatistica, infatti, si incentra sulla nozione generale di ›Präterintentionalität‹, pressoché sconosciuta all'ordinamento tedesco, il quale contempla la specifica fattispecie incriminatrice di Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB), ma non già un concetto generale di ›preterintenzionalità‹ omologo al nostro art. 43, co. 1, 2° alinea, c.p.« Gabriele Civello, in: Archivio Penale, 3/2015
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