Pränataldiagnostik

Rechtliche Analyse, Kritik und Reform des § 15 GenDG

2023. 265 S.
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ISBN 978-3-428-18892-5
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ISBN 978-3-428-58892-3
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Beschreibung

Der medizinisch-technologische Fortschritt der vergangenen Jahrzehnte hat zu einer hochtechnisierten und einfach zugänglichen Schwangerenvorsorge geführt. Mit § 15 GenDG hat der Gesetzgeber die Zulässigkeit pränataldiagnostischer Kontrollen erstmals gesetzlich geregelt. Kritikpunkte an dieser Regelung gibt es jedoch viele: Die in der Praxis nur schwer umsetzbaren Aufklärungs- und Beratungserfordernisse, die Regelung zu sog. spätmanifestierenden Krankheiten (§ 15 Abs. 2 GenDG), die Einsetzung der Gendiagnostik-Kommission usw. Die Arbeit zeigt auf, dass der Gesetzgeber mit § 15 GenDG zwar einen ausreichenden Ungeborenenschutz gewährleistet, dabei jedoch ungerechtfertigt in die Grundrechte der Schwangeren eingreift. Auch die Einsetzung einer Expertenkommission zur Konkretisierung der Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 S. 1 GenDG erweist sich als verfassungsrechtlich problematisch. Die Arbeit schließt mit einem rechtspolitischen Vorschlag für eine Novellierung des § 15 GenDG.

Inhaltsübersicht

Einleitung
Einführung in die Thematik – Gang der Untersuchung

1. Medizinisch-naturwissenschaftliche Grundlagen der Pränataldiagnostik
Vorgeburtliche Untersuchungsverfahren – Erkenntnismöglichkeiten und Handlungsoptionen nach PND

2. Einfachgesetzliche Analyse des § 15 GenDG
Entstehungsgeschichte – Voraussetzungen der Pränataldiagnostik de lege lata

3. Verfassungsrechtliche Vorgaben für das Recht der Pränataldiagnostik
Einleitung – Verfassungsrechtliche Vorgaben

4. Verfassungsrechtliche Analyse des § 15 GenDG
Zulässigkeitsbeschränkung vorgeburtlicher genetischer Untersuchungen, § 15 Abs. 1 S. 1 GenDG – Untersuchungsverbot spätmanifestierender Krankheiten, § 15 Abs. 2 GenDG – Rechtsstellung des biologischen Vaters – Normative Konkretisierungskompetenz der Gendiagnostik-Kommission

5. Zusammenfassung und Reformvorschlag
Regelungsvorschlag eines § 15 GenDG-E – Erläuterung des Normtextes

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