Präklusionsvorschriften des öffentlichen Rechts im Spannungsfeld zwischen Verfahrensbeschleunigung, Einzelfallgerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit

Zur Vereinbarkeit der Präklusion mit dem Grundgesetz und mit dem Europarecht

2007. Tab., Abb.; 298 S.
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Beschreibung

Matthias Niedzwicki beschäftigt sich mit der Frage der Vereinbarkeit materieller Präklusionsvorschriften des öffentlichen Rechts mit dem Grundgesetz und mit dem Europäischen Gemeinschaftsrecht. Dabei stehen Präklusionsvorschriften des Umwelt- und Technikrechts im Vordergrund.

Das Interesse an einer zügigen Genehmigung/Zulassung von Projekten steht dem Interesse an einem rechtsstaatlichen Schutz individueller Rechte und einer "Verfahrenskontrolle" der Genehmigung gegenüber. Durch den Erlass unanfechtbarer Verwaltungsakte sollen Vorhabenträger Investitionssicherheit erhalten; Verfahren sollen beschleunigt werden.

Materielle Präklusionsvorschriften müssen sich insbesondere an Art. 103, 19, 14, 12, 8, 2 GG und an Art. 234, 10 EGV messen lassen. Dabei geht der Verfasser auf die Judikatur des BVerwG, des BVerfG und des EuGH ein. Er zeigt, mit empirischem Material belegt, dass die Investitionssicherheit durch materielle Präklusion nicht wesentlich gestärkt wird und dass diese Vorschriften zur Verfahrensbeschleunigung entbehrlich sind.

Am Ende der Untersuchung wird deutlich, dass die derzeitigen materiellen Präklusionsvorschriften weder mit dem Grundgesetz noch mit dem Europarecht in Einklang zu bringen sind.

Inhaltsübersicht

Inhaltsübersicht: Einleitung - A. Stellung und Funktion des Rechtsinstituts der Präklusion in der bundesrepublikanischen Rechtsordnung: Römisches Recht - Entwicklungen seit dem 19. Jahrhundert - Das Rechtsinstitut der Präklusion im Rechtssystem der Bundesrepublik - Präklusionsvorschriften unterschiedlichster Art - B. Historische Entwicklung der Präklusionsvorschriften: Präklusionsnormen im Recht des Reichs, des Norddeutschen Bundes und der Länder - Bedeutung der historischen Präklusionsvorschriften - C. Zur Abgrenzung von formeller und materieller Präklusion: Formelle Präklusionsvorschriften - Materielle Präklusionsvorschriften - Differenzierungskriterien für eine Abgrenzung - Einordnung ausgewählter Präklusionsvorschriften - D. Das Rechtsinstitut der materiellen Präklusion im Lichte des Verfassungsrechts: Vereinbarkeit mit Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten - Vereinbarkeit mit sonstigem Verfassungsrecht - Zwischenergebnis - E. Zur Vereinbarkeit von materiellen Präklusionsvorschriften nach dem Europäischen Gemeinschaftsrecht: Art. 234 EGV (Vorabentscheidung) - Milchkontor - Urteil / Art. 10 EGV - Zwischenergebnis - F. Ergebnis - Anhang 1-2 - Literaturverzeichnis - Personen- und Sachwortregister

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