Potentielle Tarifvertragsparteien im deutschen Profisport
2020. 226 S.
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ISBN 978-3-428-15926-0
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ISBN 978-3-428-55926-8
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Beschreibung

Die Untersuchung geht der Frage nach, wer im deutschen Profisport potentiell als Partei eines Tarifvertrags in Betracht kommt. Zunächst stellt der Autor hierfür die im Fuß-, Hand- und Basketball existierenden Spielervereinigungen und die für die Organisation der höchsten Spielklassen im Fuß-, Hand- und Basketball maßgeblichen Sportverbände dar. Bei der anschließenden Prüfung der Koalitionseigenschaft und Tariffähigkeit der Spielervereinigungen liegt der Prüfungsschwerpunkt auf der Frage, ob die Tariffähigkeit von Arbeitnehmervereinigungen eine durch die Anzahl der Mitglieder vermittelte kritische Mindestgröße voraussetzt. Abschließend prüft der Autor, wer und unter welchen Voraussetzungen auf Arbeitgeber-/Sportverbandsseite als Partei eines Tarifvertrags in Betracht kommt. Am Beispiel des DFL e.V. im Fußball wird dabei versucht, eine eigene Lösung zur Herstellung der Freiwilligkeit des Zusammenschlusses zu einer Koalition im Sinne des Art. 9 Abs. 3 S. 1 GG zu entwickeln.

Ausgezeichnet mit dem Promotionspreis 2020 der Juristischen Studiengesellschaft der Universität Gießen.

Inhaltsübersicht

A. Einleitung – Profisport und Tarifrecht

Problemaufriss − Mögliche Inhalte von Tarifverträgen im Profisport − Gang der Untersuchung

B. Potentielle Tarifvertragsparteien im Profisport

Arbeitnehmer-/Spielerseite − Arbeitgeber-/Sportverbandsseite

C. Spielervereinigungen als Gewerkschaften

VDV, GOAL und SP.IN als Zusammenschluss von Arbeitnehmern − Koalitionseigenschaft von VDV, GOAL und SP.IN − Tariffähigkeit von VDV, GOAL und SP.IN − Ergebnis

D. Tarifvertragsparteien auf Arbeitgeberseite

Die Clubs als Tarifvertragsparteien auf Arbeitgeberseite − DFL e.V., HBL, AG BBL als Vereinigungen von Arbeitgebern − Die lizenzerteilenden Sportverbände als Arbeitgeber i.S.d. § 2 Abs. 1 Alt. 2 TVG − Die Bundesdachverbände (DFB, DHB, DBB) als Tarifvertragsparteien auf Arbeitgeberseite − Die Leitungsgesellschaften (DFL GmbH, HBL GmbH, BBL GmbH) als Tarifvertragsparteien auf Arbeitgeberseite

E. Wesentliche Ergebnisse

Quellen

Rechtsquellen − Interviewliste − Internetquellen

Literatur- und Sachverzeichnis

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