Pflicht zur Sicherheit

Öffentlich-rechtliche Anforderungen an private Großveranstalter und die Legalisierungswirkung von Genehmigungen

2019. 678 S.
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ISBN 978-3-428-15677-1
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Beschreibung

Ein Veranstaltungsgesetz, das hinsichtlich der Sicherheitsgewährleistung dezidiert Verantwortlichkeiten regelt, existiert nicht. Die Arbeit geht daher der Frage nach, woraus sich eine solche öffentlich-rechtliche Pflicht des Veranstalters ergibt. Eine ausdrückliche – allerdings bereichsspezifische – Regelung findet sich allein im Bauordnungsrecht. Den Schwerpunkt der Untersuchung und die Grundlage für eine Begründung der Verantwortlichkeit des Veranstalters bildet daher das allgemeine Gefahrenabwehrrecht. Die Arbeit beleuchtet neben den derzeit diskutierten Ansätzen insbesondere die im Veranstaltungskontext bisher weitgehend ausgeblendete Legalisierungswirkung von Genehmigungen. Im Ergebnis kann genehmigungskonformes Veranstalterverhalten mitunter die Verantwortlichkeit für mittelbar verursachte Gefahren, etwa Fanausschreitungen, ausschließen. Ferner zeigt die Arbeit auf, inwieweit in solchen Fällen Schwierigkeiten bestehen, den Veranstalter als Nichtstörer in Anspruch zu nehmen.

Inhaltsübersicht

§ 1 Einführung

Einleitung – Problemaufriss und Gang der Untersuchung

§ 2 Begriffliche Vorfragen und Konkretisierung des Untersuchungsgegenstands

Veranstaltung und Großveranstaltung – Gefahrenquellen bei Großveranstaltungen – Begriff des privaten Veranstalters

§ 3 Zivilrechtliche Pflichtenbegründung

Einleitung – Vertragliche Nebenpflichten und deliktsrechtliche Verkehrspflichten – Verbandsrechtliche Vorgaben am Beispiel des Deutschen Fußballbundes (DFB) – Ergebnis zu den zivilrechtlichen Pflichten

§ 4 Gesetzesunmittelbare öffentlich-rechtliche Pflicht zur Sicherheitsgewährleistung – Das allgemeine Polizei- und Ordnungsrecht als bloße »Befugnisordnung«

Die allgemeine materielle Polizeipflicht – Versuch der Herleitung einer gesetzesunmittelbaren Polizeipflicht – Einwände gegen eine allgemeine materielle Polizeipflicht – Gesetzesunmittelbare materielle Polizeipflicht aus Verfassungsrecht? – Ergebnis

§ 5 Pflichtenbegründung durch individuelle behördliche Inanspruchnahme – Der Veranstalter als Verhaltensverantwortlicher

Die von der allgemeinen polizeirechtlichen Verantwortlichkeit erfasste Konstellation – Die »klassische« Verhaltensverantwortlichkeit des Veranstalters – Der Veranstalter als verhaltensverantwortlicher Zweckveranlasser – Insbesondere: Die Legalisierungswirkung von Genehmigungen. Ursprung, dogmatische Grundlage und grundsätzlicher Umfang – Insbesondere: Die Legalisierungswirkung veranstaltungsrelevanter Genehmigungen

§ 6 Pflichtenbegründung durch individuelle behördliche Inanspruchnahme – Der Veranstalter als Zustandsverantwortlicher

Einschlägigkeit der Zustandsverantwortlichkeit bei Großveranstaltungen – Gefahrenverursachung durch die Veranstaltungsörtlichkeit – Zustandsverantwortlichkeit nach erfolgter Einwirkung – Keine Legalisierungswirkung veranstaltungsrelevanter Genehmigungen im Rahmen der Zustandsverantwortlichkeit – Ergebnis

§ 7 Pflichtenbegründung durch individuelle behördliche Inanspruchnahme – Der Veranstalter als Nichtstörer

Gegenwärtige erhebliche Gefahr (§ 19 Abs. 1 Nr. 1 OBG NRW) – Maßnahmen gegen die Störer sind nicht bzw. nicht rechtzeitig möglich oder versprechen keinen Erfolg (§ 19 Abs. 1 Nr. 2 OBG NRW) – Unmöglichkeit der Gefahrenabwehr durch Ordnungsbehörde oder durch Beauftragte (§ 19 Abs. 1 Nr. 3 OBG NRW) – Inanspruchnahme des Adressaten ist ohne erhebliche Gefahr für diesen und ohne Verletzung höherer Pflichten möglich (§ 19 Abs. 1 Nr. 4 OBG NRW) – Kein Sonderfall der großzügigeren Auslegung der Voraussetzungen des § 19 Abs. 1 Nr. 1–4 OBG NRW im Veranstaltungskontext aufgrund einer besonderen staatlichen Schutzpflicht – Ergebnis

§ 8 Pflichtenbegründender Sonderfall im besonderen Gefahrenabwehrrecht? – § 38 Abs. 1 und 5 SBauVO NRW

Einleitung – Persönlicher Anwendungsbereich von § 38 Abs. 1 SBauVO NRW – Sachlicher Anwendungsbereich von § 38 Abs. 1 SBauVO NRW – Örtlicher Anwendungsbereich von § 38 Abs. 1 SBauVO NRW – Funktion von § 38 Abs. 1 SBauVO NRW – Übertragung der Pflichten auf den Veranstalter, § 38 Abs. 5 SBauVO NRW – Anwendung auf die veranstaltungsspezifischen Gefahrenkonstellationen

§ 9 Zusammenfassung

Addendum

Literatur- und Sachwortverzeichnis

Pressestimmen

»Weidemann hat sich mit viel Hingabe der Untersuchung der öffentlich-rechtlichen Pflichten von privaten Veranstaltern von Großveranstaltungen gewidmet und ein umfangreiches und facettenreiches Werk vorgelegt. Die rechtlichen Diskussionen der verschiedenen Rechtsgrundlagen sind differenziert und eingehend.[...]« Dr. Immo Graf, in: Zeitschrift für das Gesamte Sicherheitsrecht, Heft 5/2020

»Fazit: Wer als Veranstalter Großveranstaltungen organisiert und durchführt oder aber, wer auf Behördenebene Gefahrenprognosen erstellt und erforderliche Genehmigungen erteilt, findet in dem umfangreichen Werk Lösungen auf zahlreiche Einzelfragen, weiterführende Literatur und umfangreiche Rechtsprechung.« Dr. Dr. Frank Ebert, in: Thüringer Verwaltungsblätter, Heft 11/2019

»Das Werk ist für alle Verantwortlichen auf dem Veranstaltungssektor eine Pflichtlektüre. Das Buch sollte auch Eingang in die themenbezogene Aus- und Fortbildung finden, da die rechtlichen Problemstellungen auf einem hohen wissenschaftlichen Niveau diskutiert und behandelt werden. Meine Empfehlung ist: Erwerben, lesen und in der Praxis umsetzen.« Prof. Marcel Kuhlmey, in: Publicus, online abrufbar seit 20.05.2019 (https://publicus.boorberg.de/pflicht-zur-sicherheit/)

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