Zur Durchsetzung internationaler jugendstrafrechtlicher Mindeststandards
Beschreibung
Die Fehleinschätzung von Teilen der Gesellschaft, Politik und Medien, dass Jugendliche, die alt genug sind, Straftaten zu begehen, auch alt genug sind, um zu einer Freiheitsstrafe verurteilt zu werden, widerspricht wissenschaftlichen und humanitären Erkenntnissen. Abhilfe können die wenigen internationalen jugendstrafrechtlichen Mindeststandards, die Rechte jugendlicher Straftäter*innen beinhalten, schaffen, sofern sie auf nationaler Ebene eingehalten werden. Sie umfassen beispielsweise ein »nicht zu niedriges« Strafmündigkeitsalter und Alternativen zu Strafverfahren und Freiheitsentzug. Dass hier einiges im Argen liegt und die Einhaltung dieser Mindeststandards verbesserungswürdig ist, zeigt eine Analyse des Jugendstrafrechts in Deutschland, England und den USA. Um die Missstände zu beheben, empfiehlt Jana Hinz positive Sanktionen und entwirft das Modell eines ›Internationalen Gerichtshofes für Kinderrechte‹, der internationale Gesetze zum Jugendstrafrecht effektiv durchsetzen könnte.
Inhaltsübersicht
A. Einleitung
B. Internationale Regelungen zum Jugendstrafrecht
Geschriebenes Recht – Ungeschriebenes Recht – Internationale Mindeststandards – Zwischenergebnis
C. Umsetzung und Einhaltung internationaler Mindeststandards im nationalen Recht
Deutschland – England – USA
D. (Völker-)Rechtspolitische Überlegungen zu einem effektiveren Schutz jugendlicher Straftäter
Bestehende Überprüfungs- und Sanktionsmechanismen – Durchsetzung internationaler Mindeststandards
E. Fazit
Literaturverzeichnis
Rechtsprechung
Stichwortverzeichnis
Pressestimmen
»Die Dissertation macht in großer Klarheit deutlich, dass auch in westlichen Staaten, die sich dem Fortschritt und der Aufklärung verbubdeb fühlen, Defizite bei der angemessenen Behandlung von Kindern und Jugendlichen bestehen, die – aus welchem Grund auch immer – vom rechten Weg abgekommen sind.« Hasso Lieber, in: Richter ohne Robe, 4/2021
»Kann hier nur stichpunktartig auf die Ergebnisse der lesenswerten Dissertation hingewiesen werden, könnte die Umsetzung der Vorschläge von Hinz in allen Staaten zu einer deutlichen Verbesserung bei der Durchsetzung internationaler Rechte jugendlicher Straftäter beitragen.«
Prof. Dr. Michael Soine, in: Archiv für Kriminologie, Bd. 248, 5 u. 6/2021
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