Nutzungsentstrickungsbesteuerung in Deutschland
2017. 164 S.
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Beschreibung

Der Gesetzgeber hat im Jahre 2006 in § 4 Abs. 1 S. 3 EStG und § 12 Abs. 1 S. 1 KStG zentrale ertragsteuerliche Entstrickungstatbestände eingefügt. Sie ordnen bei Ausschluss oder Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung oder Nutzung eines Wirtschaftsguts die Rechtsfolgen einer Entnahme bzw. einer Veräußerung oder Überlassung zum gemeinen Wert an.

Jenny Broekmann untersucht die zweite Variante (Nutzungsentstrickung) dieser Entstrickungstatbestände hinsichtlichVoraussetzungen und Rechtsfolge. Dabei analysiert sie auch die erforderlichen Abgrenzungen des Nutzungstatbestandes und den Bezugspunkt des deutschen Besteuerungsrechts. Insbesondere geht sie der Frage nach, ob dem Nutzungstatbestand ein eigenständiger Anwendungsbereich verbleibt und ob dieser auch vor dem Hintergrund abkommensrechtlicher Regelungen bestehen kann. Abschließend erarbeitet sie für die Formulierung und systematische Stellung der Nutzungsentstrickung Verbesserungsvorschläge.

Inhaltsübersicht

Einleitung

A. Begriff und Entwicklung der Entstrickungsbesteuerung in Deutschland

Begriff der Entstrickung und Zielsetzung der Entstrickungsbesteuerung – Entwicklung der Entstrickungsbesteuerung. Entstrickung von Wirtschaftsgütern und Nutzungen vor Inkrafttreten des SEStEG – Implementierung des Entstrickungsgedankens ins EStG und KStG: Rechtslage nach dem SEStEG – Kernpunkte der Kritik an der Implementierung – Aufgabe der Theorie der finalen Entnahme – Reaktionen Finanzverwaltung und Literatur – Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2010 – Abkommensrechtliche Änderungen sowie Neufassung des § 1 AStG – Gesamtergebnis zur Entwicklung der Entstrickungsbesteuerung

B. Tatbestandsmerkmale der Nutzungsentstrickung

Erstes Tatbestandsmerkmal »Gewinn aus der Nutzung« – Erforderliche Abgrenzungen des Nutzungsentstrickungstatbestandes aufgrund des ersten Tatbestandsmerkmals – Zweites Tatbestandsmerkmal »Ausschluss bzw. Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts« – Drittes Tatbestandsmerkmal »Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns aus der Nutzung«. Bezugspunkt des zur Prüfung gestellten Besteuerungsrechts

C. Rechtsfolge der Nutzungsentstrickung

Gegenstand der Gleichstellung bzw. der Fiktion – Bewertung der Nutzung – Gesamtergebnis zur Rechtsfolge

D. Zusammenfassung der Ergebnisse der Arbeit

E. Annex: Verbesserungsvorschläge

Literatur- und Sachverzeichnis

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