Dargestellt an ausgewählten Ermittlungsmaßnahmen
Beschreibung
Das Ermittlungsverfahren stellt heute den entscheidenden Verfahrensabschnitt dar. Fehler der Strafverfolgungsorgane und Mängel der Verteidigung können später kaum noch korrigiert werden. Eine Verteidigung, die effektiv und wirksam sein soll, muss bereits in der Phase des Verfahrens einsetzen, in der die "Würfel fallen". Eine Verteidigerbeiordnung erst im Hauptverfahren kommt zu spät, wenn wesentliche Beweiserhebungen bereits im Ermittlungsverfahren stattfanden. Aus einer am Recht auf Beweisteilhabe als Teil eines fairen Verfahrens i.V.m. dem Recht auf effektive und wirksame Verteidigung orientierten Auslegung der §§ 140, 141 StPO ergibt sich der Anspruch des unverteidigten Beschuldigten auf Verteidigerbeiordnung bereits im Ermittlungsverfahren, wenn ein gewichtiger Tatvorwurf vorliegt und verfahrensprägende Ermittlungsmaßnahmen stattfinden, bei denen dem Beschuldigten und / oder einem Verteidiger Mitwirkungsrechte zustehen. Das betrifft insbesondere die Beschuldigtenvernehmung, die Zeugenvernehmung, die Identifizierungsgegenüberstellung, die Augenscheinseinnahme und Tatrekonstruktion sowie die Sachverständigenauswahl.
Inhaltsübersicht
Inhaltsübersicht: Einleitung - Teil 1: Grundlagen: Recht auf Verteidigerbeistand nach der Strafprozessordnung - Recht auf Verteidigerbeistand nach der Europäischen Menschenrechtskonvention - Verteidigerbeiordnung im Ermittlungsverfahren - Teil 2: Verteidigerbeiordnung am Beispiel ausgewählter Ermittlungsmaßnahmen: Beschuldigtenvernehmung - Zeugenvernehmung - Identifizierungsgegenüberstellung - Augenscheinseinnahme, insbesondere Tatrekonstruktion - Sachverständigenauswahl - Zusammenfassung und Ergebnis - Teil 3: Verfahrensrechtliche Aspekte: Verfahren der Verteidigerbeiordnung im Ermittlungsverfahren - Beweisverwertungsverbot als Folge von Verstößen gegen die Bestellungs- oder Belehrungspflicht - Schlussbetrachtung - Anhang, Literatur- und Sachwortverzeichnis
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