Normentheorie und Strafrechtsdogmatik

Eine Systematisierung von Normarten und deren Nutzen für Fragen der Erfolgszurechnung, insbesondere die Abgrenzung des Begehungs- vom Unterlassungsdelikt

2010. 210 S.
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ISBN 978-3-428-13174-7
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Beschreibung

Der normentheoretische Abschnitt des Buches entfaltet die Unterscheidung von Handlungs- und Verursachungsnormen als Normarten, die in engem teleologischen Bezug zueinander stehen. Eine wichtige Beobachtung ist, dass teleologisch aus Verursachungsgeboten Handlungsverbote und aus Verursachungsverboten Handlungsgebote folgen können, hier so genannte "akzessorische Normen". Weiterhin werden "Kenntnisgebote" beschrieben, die sich auf die Normerkenntnis beziehen, sowie Veränderungs- und Zustandsnormen, die den Fokus auf die Wirkungen von Handlungen legen. Schließlich wird der Begriff der Zurechnung definiert als die Annahme eines Normverstoßes, und es werden wichtige Zurechnungsregeln erläutert.

Die normentheoretischen Unterscheidungen lassen sich für die Abgrenzung des Begehungs- vom Unterlassungsdelikt nutzbar machen. Das Problem, ob bei der Beurteilung eines Handelns an ein Tun oder Unterlassen anzuknüpfen ist, kann durch die Analyse der anzunehmenden Normen gelöst werden. Das Ergebnis der Untersuchung lässt sich in der einfachen Entscheidungsregel zusammenfassen, dass die Missachtung akzessorischer Normen nicht gesondert berücksichtigt wird. Die Arbeit belegt, dass die bereits von Binding hergestellte Verknüpfung von Normentheorie und Strafrechtsdogmatik beiderseits gewinnbringend ist.

Inhaltsübersicht

Inhaltsübersicht: A. Die Verbindung von Normentheorie und Strafrechtsdogmatik - B. Normentheorie: I. Eine Systematisierung von Normarten - II. Die Handlungsnormen - III. Die akzessorischen Handlungsnormen: Allgemeine Kennzeichnung - Verbotsakzessorische Gebote und gebotsakzessorische Verbote - Gebotsakzidentielle Handlungsverbote - IV. Kenntnisgebote, Nachforschungsgebote und Putativnormen - V. Die Verursachungsnormen - VI. Die Veränderungs- und Zustandsnormen - C. Strafrechtsdogmatik: I. Die Abgrenzung des Begehungs- vom Unterlassungsdelikt - II. Handeln und Unterlassen - III. Tun und Unterlassen: Die Definition von Tun und Unterlassen in § 13 StGB - Verursachen als Nichtverhindern. Der negative Handlungsbegriff - Nichtverhindern als Verursachen. Die Kausalität des Unterlassens - Der Oberbegriff zu Tun und Unterlassen - IV. Begehung und Unterlassung: Die Deliktsbegriffe - Der Deliktsbegriff als Grundbegriff des Straftatsystems - Prüfungsmethode und Entscheidungsregel - V. Begehung oder Unterlassung: Handlungsgebote im Hinblick auf das Verhindern eigenen Verursachens - Handlungsverbote im Hinblick auf das Verhindern eigenen Verhinderns - Normen im Hinblick auf fremdes Verhindern - Normen im Hinblick auf fremdes Verursachen - VI. Theoriegeschichte und -vergleich - D. Zusammenfassung - Glossar, Literatur- und Sachwortverzeichnis

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