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Niklas Luhmann am OVG Lüneburg

Zur Entstehung der Systemtheorie

2021. 11 Abb.; 136 S.
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39,90 €
ISBN 978-3-428-15932-1
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ISBN 978-3-428-55932-9
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Preis für Bibliotheken: 60,00 € [?]

Beschreibung

Seine Karriere begann Niklas Luhmann Mitte der fünfziger Jahre am Oberverwaltungsgericht Lüneburg; grundlegende Einsichten seiner späteren Systemtheorie haben hier ihren Anfang genommen. Luhmanns Zeit am OVG Lüneburg ist begriffshistorisch maßgeblich für die Entwicklung eines der großen sozialwissenschaftlichen Theoriegebäude des 20. Jahrhunderts.

2017, zum Anlass von Luhmanns 90. Geburtstag, fand am OVG eine von der Leuphana Universität Lüneburg organisierte Tagung zum Frühwerk Luhmanns statt. Dieser Band dokumentiert die Beiträge von Hanna Engelmeier, Fabian Steinhauer, Ino Augsberg, Maren Lehmann, Sven Opitz, Günther Ortmann und Elena Esposito. Aus Luhmanns Personalakte ließen sich unerwartete Erkenntnisse gewinnen; es galt ihn als Juristen neu zu entdecken. Der Fehler und die Routine sowie die Figur der Unterbrechung erschienen als fruchtbare Begriffe in seinem Denken. Sein Weitblick in Hinblick auf die digitalen Kulturen durfte uns überraschen.

Inhaltsübersicht

Einleitung
Hanna Engelmeier und Fabian Steinhauer:
Zu den Pers. Akten »Luhmann«
Ino Augsberg: Am Anfang war das Recht? Luhmanns »juristisches« Frühwerk
Maren Lehmann: Das Fehlerproblem
Sven Opitz: Zum Lob der Routine: Ausnahme und Entscheidung bei Niklas Luhmann
Günther Ortmann: Abschottungen à la Luhmann. Organisationen als Einrichtungen der Interdependenzunterbrechung
Elena Esposito: Was Luhmann von der Digitalisierung und von Algorithmen schon wusste
Autoren- und Herausgeberverzeichnis

Pressestimmen

»Man kann also eine Leseempfehlung geben: Der kleine, inhaltlich eher locker zusammenhängende Band ist für die Rechtssoziologie aufschlussreich, weil er die verwaltungssoziologischen Wurzeln des Luhmannschen Werkes und insbesondere der rechtssoziologischen Schriften sichtbar werden lässt. Für die allgemeine Soziologie ist er interessant, weil er Theoriepotenziale andeutet, die noch zu heben wären.« Prof. Dr. Alfons Bora, in: Zeitschrift für Rechtssoziologie, Bd. 43, 1/2023

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