Naturstaatslehre

Der äußere Sinn von Hans Kelsens Grundnorm als synthetisches Dogma eines staatenbündischen Weltprinzips mit der Natur

2017. 921 S.
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ISBN 978-3-428-15214-8
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ISBN 978-3-428-55214-6
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ISBN 978-3-428-85214-7
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Beschreibung

Mit dieser Naturstaatslehre wird eine Renaissance der Allgemeinen Staatslehre angestrebt, indem das Phänomen des Umwelt- bzw. Naturstaates einer universalen Analyse zugeführt wird. Im Mittelpunkt steht dabei die formal-systematisierende Staatsorganisationslehre des österreichischen Staatsrechtslehrers Hans Kelsen, weshalb sich die Arbeit auch als Fortentwicklung von dessen Allgemeiner Staatslehre aus dem Jahre 1925 sieht. Neben der kategorialen Verortung des Verhältnisses von Staat und Natur anhand der wissenschaftlich tradierten bzw. heutigen Elemente begrifflich-systematischen Denkens der deutschen Staatsrechtslehre behandelt die Arbeit in nicht nur rein dogmengeschichtlicher Weise auch die Verfassungsgeschichte um den Naturschutz im deutschen Konstitutionalismus, um sich schließlich in einer zeitgenössischen Allgemeinen Naturstaatsrechtslehre zu finden. Nicht zuletzt durch die Geltungstheorie für einen Weltklimavertrag ist das Werk mehr als nur eine Rezeption staatstheoretischer Befunde. Es erweitert vielmehr den Blick für die notwendige ökologische Konfiguration des modernen Staates im 21. Jahrhundert.

Inhaltsübersicht

Einführung

Giovanni Battista Vico: La scienza nuova (1744)

1. Teil: Der naturstaatliche Volksgeist in der deutschen Staatstheorie und Verfassungsgeschichte

Allgemeine Naturstaatslehre – Besondere Naturstaatslehre – Naturstaatliche Universallehre aus staats- und gesellschaftsorganisatorischen Momenten der Geschichte um den Naturschutz im deutschen Konstitutionalismus

2. Teil: Hans Kelsens Erbe vor der zensorischen Autorität des naturstaatlichen Weltgerichts

Der Übergang zum analytischen Formalismus der Reinen Rechtslehre – Die äußere Grundnorm – Allgemeine Naturstaatsrechtslehre

Schluss. Ausblick: Äußere Grundnorm und völkerrechtlicher Weltklimavertrag

Anhang: Zweite Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen: Vom 5. Juni 1931 (RGBl. 1931 I, 279, (309 f.))

Literatur- und Sachverzeichnis

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