Naturschutzrecht außerhalb der Naturschutzgesetze

Eine Untersuchung über die rechtsgebietsübergreifende Integration des Naturschutzgedankens

2004. 423 S.
Erhältlich als
99,90 €
ISBN 978-3-428-11434-4
sofort lieferbar
99,90 €
ISBN 978-3-428-51434-2
sofort lieferbar
Preis für Bibliotheken: 150,00 € [?]
124,90 €
ISBN 978-3-428-81434-3
sofort lieferbar
Preis für Bibliotheken: 183,00 € [?]

Beschreibung

Naturschutz ist eine umweltpolitische Querschnittsaufgabe. Neben den Naturschutzgesetzen des Bundes und der Länder regeln viele andere Gesetze den Umgang mit Natur und Landschaft. Naturschutzrechtliche Vorschriften sind über die gesamte Rechtsordnung verteilt. Das führt dazu, dass der Schutzmaßstab für den Naturschutz nicht einheitlich ist. Ein Problem, das in der Rechtswissenschaft bekannt ist und gerügt wird. Untersuchungen über den Schutzmaßstab für Natur und Landschaft außerhalb der Naturschutzgesetze liegen aber bisher nicht vor.

Nikolas von Strenge versucht in der vorliegenden Arbeit, dieses Manko zu beseitigen, indem er untersucht, ob und wie Rechtsnormen außerhalb der Naturschutzgesetze zum Naturschutz beitragen. Dazu vergleicht der Autor die Integration des Naturschutzgedankens in vier verschiedenen Rechtsgebieten: Wasser-, Bodenschutz-, Agrar- und Forstrecht. Der Vergleich erfolgt anhand gesetzgeberischer Instrumente, die sich in allen vier Rechtsgebieten finden, nämlich anhand von Zielbestimmungen, Gestattungstatbeständen, Instrumenten räumlicher Planung und anhand der verfahrenstechnischen Integration. Von Strenge setzt sich dabei sehr detailliert mit den einzelnen Vorschriften der verschiedenen Gesetze auseinander und zeigt, wo ökologische Ansätze noch stärker berücksichtigt werden müssen und wo der Naturschutz bereits ausreichend integriert ist.

Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass das Wasserrecht mittlerweile einen ganzheitlichen, ökologischen Schutzansatz enthält, das BBodSchG hingegen nicht über den Charakter eines Altlastensanierungsgesetzes hinauskommt. Im Agrarrecht besteht ebenfalls an vielen Stellen Verbesserungsbedarf. Das Forstrecht hingegen wird zu Recht als Naturschutzrecht im weiteren Sinne bezeichnet. Als Lösung zur Vereinheitlichung des Schutzniveaus plädiert der Autor für die Wiederaufnahme des Projekts "Umweltgesetzbuch".

Inhaltsübersicht

Inhaltsübersicht: Einführung - 1. Teil: Wasserrecht: Einleitung - Anwendbarkeit des Wasserrechts - Ziele und Grundsätze - Öffentlich-rechtliches Benutzungsregime im Wasserrecht - Gewässerunterhaltung und -ausbau - Räumliche Planung im Wasserrecht - Ergebnis für das Wasserrecht - 2. Teil: Bodenschutzrecht: Einleitung - Anwendungsbereich des BBodSchG - Zweck und Ziele des BBodSchG - Quantitativer Bodenschutz - Räumliche Planung im Bodenschutzrecht - Verfahrenstechnische Integration - Ergebnis für das Bodenschutzrecht - 3. Teil: Agrarrecht: Einleitung - Flurbereinigungsrecht - Recht der pflanzlichen Produktion - Ergebnis für das Agrarrecht - 4. Teil: Forstrecht: Einleitung - Anwendungsbereich des Forstrechts - Ziel- und Zweckbestimmungen, § 1 BWaldG - Räumliche Planung im Forstrecht - Ergebnis für das Forstrecht - Gegenüberstellung und Schluss: Gegenüberstellung Wasserrecht / Bodenschutzrecht - Gegenüberstellung Agrarrecht / Forstrecht - Fazit - Literatur- und Sachverzeichnis

Bücher aus denselben Fachgebieten

Warenkorb

Ihr Warenkorb ist leer.