Napoleonischer Konstitutionalismus in Deutschland
2005. 205 S.
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ISBN 978-3-428-11264-7
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ISBN 978-3-428-51264-5
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ISBN 978-3-428-81264-6
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Beschreibung

Michael Hecker nimmt eine moderne verfassungsgeschichtliche Betrachtung des (rechtsrheinischen) napoleonischen Deutschlands vor. Korrespondierend zum in der Revisionsforschung vollzogenen Wandel in der Beurteilung der Rheinbundzeit wird er eine insgesamt differenziertere (positivere) Einschätzung des rheinbündisch-napoleonischen Konstitutionalismus abgeben. Sein Thema ist dabei in dreifacher Weise eingegrenzt. Er beschränkt sich zum einen auf die napoleonischen Rheinbundstaaten, d. h. die erst durch Napoleon künstlich geschaffenen und weitgehend französisch geprägten Staaten Berg, Westfalen und (mit Einschränkungen) Frankfurt. Außen vor bleiben die übrigen Rheinbundstaaten. Dies gilt sowohl für die 1808, 1809 und 1810 mit Verfassungen versehenen Staaten Bayern, Sachsen-Weimar und Eisenach sowie Anhalt-Köthen wie etwa auch für die zwar ohne moderne Verfassung, aber nicht ohne modernisierende Gesetzgebung regierten Staaten Baden und Württemberg. Die Beschränkung auf die drei klassischen Napoleoniden folgt der herkömmlichen Gruppenbildung unter den verschiedenen Rheinbundstaaten. Ihr liegt die Erwägung zugrunde, dass die Napoleoniden mit ihrer engen Anknüpfung an das Empire sowie der ihnen im Hinblick auf die übrigen Rheinbundstaaten zugedachten Modellstaatsfunktion einen eigenen Staatstypus nach napoleonischer Handschrift bildeten. Dessen konstitutionelle Strukturen herauszuarbeiten und abzubilden ist Anliegen der Untersuchung.

Inhaltsübersicht

Inhaltsübersicht: Einleitung: Gegenstand und Forschungsinteresse der Untersuchung - Forschungsstand / Quellen - Gliederung - 1. Historischer Kontext und moderner Verfassungsbegriff: Die napoleonische Modellstaatspolitik - Begriff der modernen Verfassung - 2. Genese und Legitimitätsmodell der napoleonischen Verfassungen: Überblick - Entstehungsprozess der Verfassungen von Westfalen, Frankfurt sowie Verlauf der Verfassungsentwicklung in Berg - Herrschaftskonstituierende Wirkung und Selbstbindungswirkung der Verfassungen - Das Legitimitätsmodell napoleonischer Verfassungen - 3. Staatsbürgerliche Gleichheit und Freiheit der Person - der individualrechtliche Gehalt der napoleonischen Verfassungen: Überblick - Grundzüge von Konzeption und Funktion der Grundrechtsgewährungen in den Napoleoniden - Einzelne Ausgestaltungen in Westfalen, Frankfurt und Berg - Bereichsbezogene Relativierungen und Ausnahmen der napoleonischen Egalisierungspolitik im Agrarsektor - Vergleichende Bezüge des individualrechtlichen Gehalts der napoleonischen Verfassungen zu zeitgenössischen Verfassungen und Rechtsquellen - 4. Repräsentative Vertretungskörperschaften in den Verfassungen - das Beispiel Westfalens: Überblick - Grundzüge des modernen Repräsentationsprinzips der französischen Verfassungstradition und seine Übernahme in Deutschland - Bestellungsmodus, Zusammensetzung, Arbeitsweise und Mitwirkungsbereich der westfälischen Repräsentativvertretung - Die Auseinandersetzung um die Steuergesetze 1808 und 1810: "Verfassungskonflikt" - Zusammenfassende Gesamtbetrachtung - Anhang: Texte der Verfassungen des Königreichs Westfalen (deutsche Fassung) und des Großherzogtums Frankfurt - Quellenverzeichnis - Literatur- und Sachverzeichnis

Pressestimmen

»Die vorliegende Studie, die sich einer kurzen, aber bislang wenig beachteten Epoche der Verfassungsentwicklung in Deutschland widmet und gerade aus dieser Beschränkung Gewinn zieht, verdient großes Lob – auch wenn sie letztendlich durch die nur allzu berechtigten Hinweise auf die immanenten Restriktionen der modernen Verfassungselemente sowie den autokratischen politischen Zugriff Napoleons, den instrumentalen Charakter der Modellstaatsbildung sowie die Präponderanz der monarchischen Exekutive die Einschätzung als Scheinkonstitutionalismus eher bestätigt als widerlegt. Ungeachtet dessen handelt es sich um eine in jeder Hinsicht gediegene Arbeit, auf der Grundlage souveräner Literaturbeherrschung umsichtig auf hohem Niveau argumentierend, zudem flüssig geschrieben und transparent gegliedert. Kein dickes, aber ein dichtes Buch, lehr- und kenntnisreich. Chapeau!« Horst Dreier, in: Deutsches Verwaltungsblatt, 12/2007

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