Beschreibung
Thema der Arbeit ist das Verhältnis der verfassungsrechtlichen Gewährleistungen von Menschenwürde und Lebensrecht sowie deren Bedeutung an den Grenzbereichen des Lebens. Jens Rohrer untersucht die konkreten Gefährdungslagen des Schwangerschaftsabbruchs und der embryonalen Stammzellforschung am Lebensanfang sowie der Sterbehilfe am Lebensende. Eine intensive Betrachtung erfahren auch die Fragen nach Parallelen und Differenzen der genannten Situationen sowie nach einer möglichen Relativierung von Menschenwürde oder Lebensrecht. Die Untersuchung erfolgt unter strenger Beachtung juristischer Methodik. Gleichwohl werden rechtliche Wertungen stets unter Berücksichtigung interdisziplinärer Bezüge zur Medizin, Ethik und Philosophie vorgenommen.
Rohrer zeigt auf, dass sowohl am Lebensanfang als auch am Lebensende eine beträchtliche Relativierung des Schutzes menschlichen Lebens praktiziert wird. Zurückzuführen ist diese Relativierung auf die Kollision und die Zuordnung der zugrunde liegenden Interessen beim Schwangerschaftsabbruch, bei der Stammzellforschung und der Sterbehilfe. Während am Lebensende ein intrapersonaler Interessenkonflikt gewisse Maßnahmen im Bereich der Sterbehilfe rechtfertigen kann, besteht bei der embryonalen Stammzellforschung ein interpersonaler Interessenkonflikt, der im Falle der fremdnützigen Instrumentalisierung menschlichen Lebens auch die Menschenwürde tangiert. Eine Zwischenstellung nimmt insofern der Schwangerschaftsabbruch ein, der maßgeblich durch die biologisch einmalige Situation der Schwangerschaft als »Zweiheit in Einheit« geprägt ist.
Inhaltsübersicht
Einleitung
Aktualität des Themas – Ziele der Untersuchung – Zum Gang der Untersuchung
A. Verfassungsrechtliche Grundlagen
Begründung und Reichweite von Menschenwürde und Lebensschutz – Tatsächliches Vorliegen einer Beeinträchtigung (Eingriff) – Ebene des Interessenausgleichs (Rechtfertigung)
B. Einfachgesetzlicher Lebensschutz
Zum Verhältnis von Verfassungsrecht zu einfachem Recht – Strafrechtlicher Lebensschutz
C. Konsequenzen der Befunde für die Bedeutung von Menschenwürde und Lebensschutz an den Grenzbereichen menschlicher Existenz
Rückwirkungen des einfachen Rechts und von dessen Anwendung auf die Verfassungsebene – Spezifische Bedeutung des strafrechtlichen Lebensschutzes an den Grenzen des Lebens – Spezifische Bedeutung der Menschenwürde an den Grenzen des Lebens – Nach allem: Endgültige Feststellungen zum Menschenwürdesatz nach Art. 1 I GG
Schlusswort
Abschließende Reflexion der Befunde – Ausblick
Literatur- und Sachwortverzeichnis
Pressestimmen
»[D]ie Arbeit [vermittelt] einen breiten Überblick über ein schwer zugängliches Feld von Problemen, bei denen nicht nur rechtliche Fragen, sondern auch ihre medizinischen Bezüge erläutert werden. Über dieses Verdienst hinaus liegt der besondere Wert der Arbeit in dem vielfältigen Vergleich der beiden Grenzbereiche des Lebens, der zum Nach- und Weiterdenken anregt!« Dr. Martin Asholt, in: Goltdammer's Archiv für Strafrecht, 7/2013
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