Menschenrechtsschutz für juristische Personen in Deutschland, der Schweiz und den Vereinigten Staaten

Begründungsmodelle der korporativen Menschenrechtsträgerschaft

2017. 4 Tab.; 841 S.
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ISBN 978-3-428-14972-8
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ISBN 978-3-428-84972-7
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Beschreibung

Grund- und Menschenrechte (»Menschenrechte«) wurden zum Schutz des Menschen geschaffen. Dennoch sind heute die meisten verfassungsmäßigen Menschenrechte in Deutschland, der Schweiz und den Vereinigten Staaten auch auf juristische Personen anwendbar. Der Menschenrechtsschutz überindividueller Einheiten wirft grundlegende Fragen auf: Wie lässt sich die korporative Rechtsträgerschaft begründen? Pervertiert sie den Menschenrechtsgedanken oder stärkt sie den Schutz der Individuen? Inwieweit sollen sich korporativer und individueller Rechtsschutz unterscheiden?

Diese und weitere Fragen sind Gegenstand der vorliegenden rechtsvergleichenden Studie. Neben historischen Entwicklungen (Teil 1) untersucht die Autorin die Haltung des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesgerichts, des Supreme Court und der Lehre zu allgemeinen Aspekten des korporativen Menschenrechtsschutzes – staatsnahe und ausländische juristische Personen, Bedeutung von Rechtspersönlichkeit und Rechtsform der juristischen Person (Teil 2) – sowie zur Anwendbarkeit der Garantien des Grundgesetzes, der Bundesverfassung und der US Constitution (Teil 3). Aufgezeigt wird ferner, wie sich das Menschenrechtsverständnis der drei Gerichte auf ihre Rechtsprechung zur Thematik auswirkt. Auf der Basis der vorgefundenen Begründungsansätze werden ein würdebezogenes und ein liberales theoretisches Begründungsmodell der korporativen Menschenrechtsträgerschaft formuliert (Teil 4). Schließlich entwickelt die Autorin Lösungsansätze für unbewältigte Problembereiche und schlägt namentlich vor, die Anwendbarkeit der Menschenrechte anhand einer schutzbereichsbezogenen Analyse zu beurteilen (Teil 5).

Inhaltsübersicht

Einleitende Bemerkungen

1. Historische Entwicklungen

Vorbemerkungen zur »juristischen Person« – Zur Entwicklung der »juristischen Person« bis 1800 – Rezeption und Verbreitung der »juristischen Person« seit 1800 – Theorienstreit über das »Wesen« der juristischen Person – Von den Anfängen des Menschenrechtsschutzes juristischer Personen – Zusammenfassender Überblick: Entwicklungen des 19. und 20. Jahrhunderts

2. Allgemeine Aspekte der korporativen Menschenrechtsträgerschaft: Geltende Rechtslage

Die Verfassungstexte – Grundthesen zur Menschenrechtsträgerschaft juristischer Personen – Bedeutung des personalen Bezugs juristischer Personen – Juristische Personen mit besonderer Nähe zum Staat – Korporative Menschenrechtsträgerschaft und einfachgesetzliche Rechtspersönlichkeit – Ausländische juristische Personen

3. Anwendbarkeit einzelner Menschenrechte: Geltende Rechtslage

Schutz der Kommunikation und der Sprache – Schutz der Religion, der Weltanschauung und des Gewissens – Schutz der Persönlichkeit und der Privatsphäre – Schutz des Eigentums, der wirtschaftlichen Betätigung und der Freizügigkeit – Gewährleistung gleicher und gerechter Behandlung – Verfahrensgarantien – Schutz politischer Betätigung – Vergleichende Übersicht zur Anwendbarkeit der Menschenrechte

4. Begründungsmodelle und -ansätze der Menschenrechtsträgerschaft juristischer Personen

Bestehende Begründungsmodelle und -ansätze der Menschenrechtsträgerschaft juristischer Personen in Deutschland, der Schweiz und den Vereinigten Staaten – Theoretische Begründungsmodelle der korporativen Menschenrechtsträgerschaft: Würdebezogenes versus liberales Begründungsmodell

5. Überlegungen zu Einzelaspekten der Menschenrechtsträgerschaft juristischer Personen

Anwendbarkeit der einzelnen Menschenrechte als ungelöstes Problem – Zur Bedeutung des personalen Bezugs juristischer Personen – Abgrenzung der Menschenrechtssphäre der juristischen Person von der Menschenrechtssphäre der sie ausmachenden Individuen

Schlussbetrachtung

Literatur- und Sachwortverzeichnis

Pressestimmen

»Diese fundierte Untersuchung bietet eine hervorragende Darstellung des Menschenrechtsschutzes juristischer Personen in Deutschland, der Schweiz sowie den Vereinigten Staaten und besticht durch eine klare, verständliche Sprache und eine in sich bemerkenswert stimmige Struktur.« Sara Grumbach, in: Newsletter Österreichisches Institut für Menschenrecht, Heft 6/2017

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