Menschenhandel

Eine empirische Untersuchung zur Strafverfolgungspraxis

2005. Tab., Abb., 67 S. Anhang; XXIII, 312 S.
Erhältlich als
35,00 €
ISBN 978-3-428-12043-7
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Beschreibung

Die Autorin untersucht umfassend die Determinanten der Strafverfolgung von Menschenhandelskriminalität von der Auslösung der Ermittlungen bis zur gerichtlichen Aburteilung. Dabei werden eingehend Besonderheiten im Hinblick auf Tatstrukturen, Opfer und Tatverdächtige analysiert. Annette Louise Herz bedient sich verschiedener sozialwissenschaftlicher Methoden und legt neben einer Aktenanalyse eine schriftliche Befragung und mündliche Experteninterviews vor. Die Befragungen erfassen vorrangig Erfahrungen und Meinungen von Vertretern von Polizei und Justiz, richten sich darüber hinaus aber auch an Anwälte, Mitarbeiter von Fachberatungsstellen und Betreiber bordellartiger Einrichtungen. Ziel der Arbeit ist es, die Voraussetzungen für eine effektive Strafverfolgung von Menschenhandel aufzuzeigen.

Inhaltsübersicht

Inhaltsübersicht: Einleitung - 1. Kapitel: Bestimmung des Untersuchungsgegenstandes: § 1. Grundlagen der Untersuchung - § 2. Gang der Untersuchung und Fragestellungen - 2. Kapitel: Rechtsgrundlagen: § 1. Internationale Bestimmungen zu Menschenhandel - § 2. Nationale Bestimmungen - 3. Kapitel: Registrierte Menschenhandelskriminalität: § 1. Ausgangspunkt - § 2. Erfassungsgrundlage von PKS und Lagebildern - § 3. Entwicklung - 4. Kapitel: Stand der Forschung: § 1. Bisherige empirische Forschung - § 2. Sekundäranalytische Erkenntnisquellen - 5. Kapitel: Methode und Durchführung der Untersuchung: § 1. Zur Methodenwahl - § 2. Aktenanalyse - § 3. Schriftliche Befragung - § 4. Expertengespräche - 6. Kapitel: Ergebnisse der empirischen Untersuchung: § 1. Verfahrensmerkmale - § 2. Opfermerkmale - § 3. Täter- und Tatbegehungsmerkmale - § 4. Weiterführende Fragen - 7. Kapitel: Zusammenfassung und Schlussfolgerungen: § 1. Zusammenfassung - § 2. Schlussfolgerungen - Literaturverzeichnis - Anhang

Pressestimmen

»Zusammenfassend ist hinsichtlich der vorliegenden Studie – neben den bereits ausführlich dargestellten Punkten – insgesamt die Fülle an Material, welches verarbeitet und zur Gewinnung informativer Schlussfolgerungen herangezogen wurde, als äußerst positiv hervorzuheben. Die Tatsache, dass in der Zwischenzeit in der deutschen Rechtslage massive Änderungen in Bezug auf die Menschenhandelstatbestände eingetreten sind, tut der Wichtigkeit des in Rede stehenden Werkes wie auch dessen Informationsgehalt keinerlei Abbruch, sind doch – wie die Autorin zu Beginn der Arbeit auch erläutert – wesentliche Elemente der alten Regelungen in die neuen Tatbestände übernommen worden. Zudem vermag die Studie nicht zuletzt auch dazu dienen, die Effektivität und Sinnhaftigkeit der jüngsten Autoren zu überprüfen und die Entwicklungen der bestehenden Phänomene zu beobachten. Das gegenständliche Werk sollte jedenfalls zur Standardlektüre eines mit dem Bereich des Menschenhandels befassten Wissenschaftlers oder Praktikers gehören und stellt – wie bereits erwähnt – auch für in die Materie eingelesene Personen neue und interessante Aspekte bereit.«
Dr. Stephanie Öner, in: Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik, Nr. 13/2009

»›Menschenhandel‹ von Annette Herz ist eine sehr umfangreiche und detaillierte empirische Untersuchung zu einem für die Praxis der Strafverfolgung eher undankbaren Bereich der Kriminalität. Durch die Kombination von Aktenanalyse, schriftlicher Befragung und persönlichen Interviews gelingt es ihr, die Faktoren zu zeigen, die den Umgang mit den Menschenhandelstatbeständen erschweren. […] Die Hindernisse für eine wirksame Strafverfolgung auf dem Weg von der Tatbegehung bis zu einer Verurteilung wegen Menschenhandels werden – insbesondere in der Zusammenfassung – übersichtlich wie auf einer Perlenschnur aufgereiht präsentiert. […] Die Untersuchungsergebnisse sind nicht immer überraschend. Aber davon abgesehen, dass mit dieser Untersuchung Erfahrungen der Verfahrensbeteiligten in gewisser Weise objektiviert werden, ist festzuhalten, dass die von Herz aufgestellten Schlussfolgerungen nur Gehör finden, wenn sie – wie hier – wissenschaftlich untermauert sind.«
Dr. Kirstin Drenkhahn, in: Neue Kriminalpolitik, Heft 2/2006

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