Meinungsfreiheit für die Feinde der Freiheit?

Meinungsäußerungsdelikte zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung als Instrumente der wehrhaften Demokratie

2019. 2 Tab.; 305 S.
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ISBN 978-3-428-15742-6
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ISBN 978-3-428-55742-4
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ISBN 978-3-428-85742-5
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Beschreibung

Mittelpunkt der Arbeit ist der Konflikt, der durch das Verbot von Meinungsäußerungen zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung entsteht, obwohl die Meinungsfreiheit für diese Grundordnung gemeinhin als »schlechthin konstituierend« erachtet wird. Der Autor nimmt diesen Konflikt zum Anlass, das daraus entstehende Spannungsverhältnis u.a. aus demokratietheoretischer Sicht zu analysieren und die Funktionalität demokratieschützender Meinungsäußerungsverbote als Instrumente wehrhafter Demokratie zu hinterfragen. Exemplarisch werden diese Fragen anhand der Verbote in den §§ 83, 86, 86a (Abs. 1 Nr. 1) und 90a StGB erarbeitet. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass diese gesetzlichen Verbote dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung mitunter zuwiderlaufen und sich nur teilweise als wirksame Instrumente wehrhafter Demokratie darstellen.

Inhaltsübersicht

A. Einleitung

B. Gang der Untersuchung

C. Verfassungsgeschichtliche, -rechtliche und demokratietheoretische Grundlagen: Das Bedeutungsspektrum der Meinungsfreiheit im Grundgesetz

D. Meinungsäußerungsverbote zum Schutz der fdG

E. Demokratietheoretische Grundlagen und Begründungsfragen der wehrhaften Demokratie

F. Die Meinungsäußerung als Gefahr für die Demokratie: Interdisziplinäre Vorüberlegungen zur Wirkweise und zum Gefahrenpotential von Sprache

G. Meinungsäußerungsdelikte im Lichte der Untersuchung

H. Gesamtergebnis

Literatur- und Stichwortverzeichnis

Pressestimmen

»Das vorliegende Buch markiert einen wichtigen Schritt vom Staats- zum Verfassungsschutzrecht, welches sich nicht nur so nennt, sondern auch seine Selbstbezeichnung, seinen Gegenstand und dessen Vorgaben ernst nimmt. Wer zeitgemäßes Verfassungsschutz(straf)recht betreiben will, muss sich an den hier erreichten Maßstäben messen lassen. Ein großer Wurf!« Prof. Dr. Christoph Gusy, in: Goltdammer´s Archiv für Strafrecht, 6/2020

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