(Abt. A: Abhandlungen zum Römischen Recht und zur Antiken Rechtsgeschichte)
Beschreibung
Die Arbeit soll einen Beitrag zur Erforschung der juristischen Methode Julians leisten. In der Literatur wird die Frage des Einflusses der griechischen Philosophie auf die römische Rechtswissenschaft kontrovers diskutiert. Juan Miquel vermutete 1970, die römischen Juristen wären des »axiomatischen Denkens« fähig gewesen. Die vorliegende Untersuchung versucht diese Vermutung anhand von Julians Digesten exegetisch zu belegen. Am deutlichsten lassen sich bei Julian Anwendungen der assertorischen Logik bei der Erfassung der quaestio facti erkennen. Einige seiner Ergebnisse sind modallogisch interpretierbar, doch sind auch alternative Erklärungen denkbar. Eigentliche Schlussformeln der Syllogistik sind kaum nachzuweisen. Trotz dieses gemischten Bildes finden sich zahlreiche Belege für die ausgezeichneten logischen Kenntnisse Julians. In einigen Fällen kommt er zu innovativeren Lösungen als seine Kollegen. Ein Resultat, das sehr wohl auf logisches Geschick zurückzuführen ist.
Inhaltsübersicht
I. Einführung
Fragestellungen – Hilfsmittel – Forschungsstand – Gang der Untersuchung
II. Elementare Mathematik
Fragestellung: Erst rechnen, dann teilen – Grundlagen – Auswahl der Stellen – Proportionalität: pro parte hereditaria – Gleichungen: ex eo evenit – Ergebnisse
III. Assertorische Logik
Fragestellung: Die Welt ist voller Alternativen – Grundlagen (erster Teil) – Auswahl der Stellen – Echte und unechte Alternativen – Bedeutungsvarianten von aut – Die Konjunktion und der Fehlschluss der Division – Ergebnisse (erster Teil) – Grundlagen (zweiter Teil) – Auswahl der Stellen – Konditional und Faktenfrage – Ergebnisse (zweiter Teil)
IV. Modallogik
Fragestellung: Die römische Bedingungslehre – Grundlagen – Auswahl der Stellen – Schuldrecht – Erbrecht – Szenenwechsel: Das ius postliminium – Ergebnisse
V. Axiomatisches Denken
Fragestellung – Grundlagen – Auswahl der Stellen – Juristisches Argumentieren (Teil 1) – Juristisches Argumentieren (Teil 2) – Ergebnisse
VI. Schlussbetrachtung
Anhang
Übersicht der besprochenen Stellen – Ergänzungen
Literaturverzeichnis
Übersetzung antiker Quellen, Sach- und Personenregister, Quellenregister
Pressestimmen
»Abschließend ist hervorzuheben, dass der Autor den in der Mathematik und Logik nicht bewanderten Leser gut in diese Disziplinen einführt, wobei die von ihm manchmal benutzte moderne Symbolsprache dem philosophischen und mathematischen Laien allerdings nicht leicht verständlich ist. Der Verfasser hat eine sehr gründliche, anregende Studie vorgelegt und damit eine gute Grundlage für weitere Untersuchungen geschaffen. Dafür sei ihm gedankt.« Hans-Michael Empell, in: Zeitschrift integrativer europäischer Rechtsgeschichte, 6/2016
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