Lehrbuch des deutschen Staatsrechts

Nach dem Tode des Verfassers in siebenter Auflage bearbeitet von Gerhard Anschütz

2005. 8. Aufl., unveränd. Nachdruck der 7. Aufl. (von 1919). Mit einer Einleitung von Ernst-Wolfgang Böckenförde. XXVI, 1067 S.
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Beschreibung

Worin liegt die Bedeutung des Meyer-Anschütz für die Gegenwart, und weshalb wird dieses Lehrbuch in achter Auflage als SÖR 1000 wieder aufgelegt?

Professor Dr. Ernst-Wolfgang Böckenförde mißt dem Werk in seiner Einleitung zur hier vorgelegten Jubiläumsausgabe eine zweifache Bedeutung bei:

Zum einen ist das Buch ein historisches und staatsrechtliches Dokument hohen Ranges. Es spiegelt und repräsentiert eine Epoche des deutschen Staatsrechts und Staatsrechtsdenkens, die sich ungeachtet brüchig werdender Grundlagen durch eine hohe Rechtskultur und ein außerordentliches Niveau rechtswissenschaftlicher Arbeit auszeichnete.

Zum andern, so Böckenförde, ergibt sich die Bedeutung aus der prägnanten Form der Darstellung, der dogmatisch-begrifflichen Durchbildung und systematischen Geschlossenheit, die dieses Buch aufweist. Es ist ihm gelungen, die seinerzeit bestehende Gestalt und Struktur der staatsrechtlichen Ordnung der konstitutionellen Monarchie konzise zu vermitteln und eine prägende Kraft für ihre Erlernung und Handhabung zu entfalten. So gesehen hat der Meyer-Anschütz als Lehrbuch auch heute noch Vorbildcharakter.

In der Tat präsentiert sich mit dem Meyer-Anschütz der Abschluß einer Epoche des deutschen Staatsrechts und deutscher Staatsrechtswissenschaft. Sie ist charakterisiert durch das, was als »staatsrechtlicher Positivismus« gekennzeichnet wird, und die deutsche Staatsrechtslehre, ja das deutsche öffentliche Recht, verdankt dieser Epoche zahlreiche herausragende systematisch orientierte Darstellungen, unter denen der Meyer-Anschütz nach Inhalt und Wirkung in die erste Reihe gehört.

Gerhard Anschütz, Bearbeiter der 1919 erschienenen siebenten Auflage, war der Auffassung, daß der Meyer-Anschütz ungeachtet der gerade geschehenen staatsrechtlichen Umwälzung noch weiter gebraucht werden könne. »So mag denn«, heißt es im Vorwort, »dieses Buch noch einmal hinausgehen, als eine letzte zeitgenössische Beschreibung des gesamten deutschen Staatswesens, so wie es vor der Umwälzung in Reich und Einzelstaaten ausgesehen hat.« Und mit dem verhaltenen Stolz des national und liberal denkenden Gelehrten und Bürgers fügt er an: »Möge es über seinen nächsten rechtswissenschaftlichen Zweck hinaus die Erinnerung wachhalten an eine Epoche deutschen Staatslebens, die unserem Volke mit der Erfüllung seines Einheitsraumes ein vordem von Vielen ersehntes, von Wenigen für möglich gehaltenes Maß von Macht, Glück und Glanz gebracht hat.«

Inhaltsübersicht

Einleitung zur achten Auflage. Von Prof. Dr. Ernst-Wolfgang Böckenförde

Einleitung: Die Grundbegriffe des Staatsrechts

I. Staat und Staatenverbindungen § 1
II. Der Einheitsstaat §§ 2–11
III. Die Staatenverbindungen §§ 12–14
IV. Das Staatsrecht §§ 15–18

Erster Teil: Geschichte des deutschen Staatsrechts

Erstes Buch. Die Zeit des Deutschen Reiches: I. Geschichtliche Übersicht § 19 – II. Quellen des deutschen Reichsstaatsrechts § 20 – III. Die Verfassung des Deutschen Reiches §§ 21–30 – IV. Die Landesverfassung §§ 31, 32 – V. Die Auflösung des Deutschen Reiches § 33 – VI. Literatur des deutschen Staatsrechts zur Reichszeit § 34
Zweites Buch. Die Zeit des Rheinbundes §§ 35–37
Drittes Buch. Die Zeit des Deutschen Bundes: Erster Abschnitt. Der Bund §§ 38–52 – Zweiter Abschnitt. Die einzelnen Staaten §§ 53–57
Viertes Buch. Die Gründung des Deutschen Reiches §§ 58–69a
Zum dritten und vierten Buch. Literatur des deutschen Staatsrechts seit Gründung des Deutschen Bundes § 70

Zweiter Teil: Das heutige deutsche Staatsrecht

Einleitung §§ 71–73
Erstes Buch. Der Herrschaftsbereich §§ 74–81
Zweites Buch. Die Organe: Erster Abschnitt. Die Organisation der Staaten §§ 82–119 – Zweiter Abschnitt. Die Organisation des Deutschen Reiches und der reichsunmittelbaren Gebiete §§ 120–154
Drittes Buch. Die Funktionen: Erster Abschnitt. Die Gesetzgebung §§ 155–169 – Zweiter Abschnitt. Die Justiz §§ 170–175 – Dritter Abschnitt. Die Verwaltung §§ 176–211 – Vierter Abschnitt. Die Funktionen des Reiches gegenüber den Einzelstaaten §§ 212, 212a, 212b
Viertes Buch. Rechtsverhältnisse der Untertanen: Erster Abschnitt. Rechtsverhältnisse der einzelnen Individuen §§ 213–229a – Zweiter Abschnitt. Rechtsverhältnisse der Versammlungen, Vereine und Korporationen §§ 230–232 – Dritter Abschnitt. Rechtsverhältnisse der Religionsgesellschaften §§ 233–241

Nachtrag

I. Staatsrechtliche Reformen und Reformbestrebungen während der Kriegszeit
II. Ursachen und Ausbruch der Revolution
III. Die Anfänge des neuen Staatsrechts

Kleinere Nachträge und Berichtigungen

Sachverzeichnis

Pressestimmen

»Die zu diesen Themen [...] geführten Auseinandersetzungen machen den ›Meyer/Anschütz‹ nicht allein zu einem zeitgebunden-zeitlosen, sondern zu einem wertvollen Nachschlagewerk für historisch interessierte Nachfolgewissenschaftler: einem Klassiker der Staatsrechtslehre und einem Monument in der Verfassungsgeschichte.«
Dr. Kathrin Groh, in: Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter, 1/2007

»Wie kein anderes Werk bündelt der ›Meyer/Anschütz‹ die Debatten der Epoche und macht sie verständlich. Es ist eine wertvolle Hilfe, dass der wissenschaftsgeschichtliche Hintergrund des Buches, seine Position in der Staatsrechtsliteratur und Gemeinsamkeiten und Unterschiede der beiden Autoren in der Einführung von E.-W. Böckenförde beleuchtet werden. Damit eignet sich das Buch nicht nur als Fundgrube für Fortgeschrittene, sondern kann auch Studienanfängern als Einstieg in die Fragen des spätkonstitutionellen Staatsrechts dienen.«
Prof. Dr. Winfried Brugger, in: Der Staat, 2/2007

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