Beschreibung
Das Phänomen Whistleblowing ist seit den Enthüllungen Snowdens (2013) verstärkt in den Fokus der Öffentlichkeit, Politik und Rechtswissenschaft gerückt. Whistleblower erfahren bis heute wegen der Aufdeckung von Missständen Repressalien wie die Kündigung ihres Arbeitsplatzes. Die 2019 in Kraft getretene Whistleblower-Richtlinie der EU soll einen europaweit einheitlichen und hohen Schutz für Whistleblower etablieren. Im deutschen Recht fehlte bislang ein umfassender gesetzlicher Schutz. Die vorliegende Arbeit untersucht, ob und wie sich dies durch die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht ändert: Unter Beachtung der völkerrechtlichen Einbettung des Themas erfolgt eine Analyse des bisherigen Status quo des Kündigungsschutzes für Whistleblower in Deutschland sowie der neuen europäischen Schutzvorgaben. Es werden die Umsetzungsaufgaben für den deutschen Gesetzgeber sowie – aus aktuellem Anlass – der Gesetzesentwurf für ein Hinweisgeberschutzgesetz, Stand: Februar 2023, erörtert.
Inhaltsübersicht
1. Einleitung, Gegenstand und Aufbau der Untersuchung
2. Das Phänomen Whistleblowing
Begriffsbestimmung – Sozioökonomischer Nutzen – Förderung der Meldebereitschaft
3. Rechtsquellen des Kündigungsschutzes für Whistleblower
Nationales Recht – Unionsrecht
4. Status quo des Kündigungsschutzes für Whistleblower in Deutschland
Vorüberlegungen – Zulässigkeit des Whistleblowings (»erste Prüfungsebene«) – Gesamtabwägung (»zweite Prüfungsebene«) – Prozessualer Status quo – Zwischenergebnis
5. Whistleblower-Richtlinie – Einfluss und Auswirkung
Kündigungsschutz für Whistleblower im Lichte der Whistleblower-Richtlinie – Umsetzungsaufgaben für den deutschen Gesetzgeber
6. Fazit und Ausblick
Annex
Literatur- und Stichwortverzeichnis
Pressestimmen
»Es ist das Verdienst von Feldner den Kündigungsschutz für Whistleblower im rechtshistorischen Wandel in überzeugender Weise und mit wissenschaftlichem Tiefgang dargestellt zu haben. Ihre Schrift belegt, mit welcher Dynamik das Thema Whistleblowing die deutsche Arbeitsgerichtsbarkeit - aber auch die europäischen Gerichte - in den vergangenen Jahren zunehmend beschäftigt hat.« Prof. Dr. Alexander Eufinger, in: Recht der Arbeit, 6/2023
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