Kooperation von Europäischem Gerichtshof und Bundesverfassungsgericht im Bereich des Grundrechtsschutzes
1999. 181 S.
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ISBN 978-3-428-09443-1
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Beschreibung

Im Bereich der Gewährleistung des Grundrechtsschutzes gegen europäische Rechtsakte verfechten EuGH und BVerfG jeweils ihre Letztentscheidungskompetenz. Im Ausgangspunkt werden die unterschiedlichen Positionen des EuGH und des BVerfG hierzu, sodann im Hauptteil der vom BVerfG entwickelte Kooperationsbegriff unter Beachtung dessen verfassungs- und europarechtlichen Wurzeln untersucht. Die aufgefundene Kooperationsmaxime ist auf die Rechtsprechung des EuGH und des BVerfG über die ihnen unterliegenden Streitgegenstände anzuwenden: Für Gemeinschaftsrechtsakte und nationale Durchführungsakte kommt die vom BVerfG verfochtene Auffangstellung nicht in Betracht, für den Bereich rein nationaler Rechtsakte erwächst aus der Kooperationsmaxime eine Pflicht des BVerfG zur Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH bei der eigenen Auslegung und Anwendung unabdingbarer Grundrechtsstandards. Rechtsvergleichend werden das Kompetenzverständnis einzelner Oberster Gerichte ausgewählter Mitgliedstaaten im Verhältnis zum EuGH erörtert und in einem Ausblick abschließend institutionalisierte Kooperationsmodelle vorgestellt und bewertet.

Inhaltsübersicht

Inhaltsübersicht: A. Problemstellung - B. Einleitung: Grundrechtsschutz des Europäischen Gerichtshofes - Grundrechtsschutz des Bundesverfassungsgerichts - C. Kooperative Rechtsprechung über Gemeinschaftsrechtsakts: Der Kooperationsgedanke - Grundlagen der Kooperation im deutschen Verfassungsrecht - D. Kooperative Grundrechtsrechtsprechung im Bereich nationaler Durchführungsmaßnahmen: Die nationalen Durchführungsakte - Der Rechtsprechungsauftrag des BVerfG und seine Vorlagepflicht - E. Kooperative Grundrechtsrechtsprechung über rein nationale Hoheitsakte?: Grundrechtsschutz des EuGH gegen nationale Akte? - BVerfG und Grundrechtsschutz gegen nationale Akte - Lösungsansätze in der Literatur - F. Oberste Gerichtsbarkeiten ausgewählter Mitgliedstaaten und EuGH: Conseil Constitutionnel in Frankreich - Corte costituzionale in Italien - Der österreichische Verfassungsgerichtshof - G. Ausblick auf weiterführende Kooperationsmodelle beim Grundrechtsschutz: Intensivierung der bestehenden »positiven« Kooperationspflichten - Institutionalisierte Kooperationsmodelle - H. Zusammenfassung - Literaturverzeichnis - Stichwortverzeichnis

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