Konstruktive Tatverarbeitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Strafrecht

Normative und empirische Überlegungen zur Bedeutung eines opferorientierten Rechtsgüterschutzes für die Strafverfolgung

2002. Tab.; 397 S.
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ISBN 978-3-428-10738-4
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ISBN 978-3-428-50738-2
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Beschreibung

Kann Strafverfolgung opferorientiert sein? Spektakuläre Prozesse um sexuellen Missbrauch von Kindern haben diese Frage aufgeworfen. Der Autor zeigt eine Möglichkeit, wie sich ein Widerspruch zwischen öffentlichem Strafverfolgungsinteresse und der Berücksichtigung des Opfers als Rechtssubjekt vermeiden lässt. Opferschutz im Strafverfahren besteht nicht in Vergeltung oder Genugtuung, sondern darin, dem Opfer eine Rechtsposition einzuräumen, die es ihm ermöglicht, mit seiner Geschichte des erlittenen Unrechts gehört zu werden.

Ausgehend von empirischen Befunden wird argumentiert, dass sowohl ein besserer Schutz der Rechtsgüter als auch die Respektierung des kindlichen Opferzeugen rechtspolitisch, verfassungsrechtlich und strafrechtstheoretisch geboten ist. Dies ist aber nur dann realisierbar, wenn es gelingt, den Täter von einer konfrontativen Verteidigung abzuhalten. Bei einer Vorverlagerung der Beweiserhebung in das Ermittlungsverfahren ergibt sich eine Möglichkeit, einerseits den kindlichen Opferzeugen zu schützen und andererseits ein Angebot für den Täter vorzubereiten, das diesen zu einem Einlenken bewegen kann. Ein sinnvolles Angebot besteht in einer Psychotherapie, die anstelle der Strafe als Auflage verhängt wird.

Mit Hilfe dieser Alternative ist eine funktionsfähige Strafrechtspflege zu erwarten, da sie Opfern und Tätern einen ersten Schritt zu einem konstruktiven Umgang mit der Tat ermöglicht, anstatt nur auf Verfolgung und Strafe zu setzen.

Inhaltsübersicht

Inhaltsübersicht: Einführung in den Gegenstand der Untersuchung: Gegenstand der Untersuchung - Kriminologischer Rahmen der Untersuchung - A. Grundlagen eines besonderen strafrechtlichen Schutzes des Opfers bei sexuellem Missbrauch von Kindern: Die §§ 176, 176 a StGB im Vergleich mit der Aufgabenstellung des Strafrechts - Opferorientierter Rechtsgüterschutz: Normativer Anknüpfungspunkt bei sexuellem Missbrauch von Kindern - Gegenüberstellung mit empirischen Erkenntnissen - Perspektiven eines opferorientierten Rechtsgüterschutzes bei sexuellem Kindesmissbrauch - Zusammenfassung von Abschnitt A - B. "Opferschutz" - Anlass für eine Umgestaltung des Strafverfahrens: Einführung in die Problematik und den Gang der Untersuchung in diesem Abschnitt - "Belastung" kindlicher Zeugen durch das Strafverfahren - Strafrechtstheoretische Problematik der Umsetzung eines am Kindesschutz orientierten Strafverfahrens - Auswege aus dem Dilemma des herkömmlichen Strafprozesses - Vergleich der Folgen der herkömmlichen Strafverfolgung mit denen von Diversion - Zusammenfassung von Abschnitt B - C. Therapie statt Strafe - sanktionsrechtliche Perspektiven: Kriminalpolitische Ausgangslage für eine ambulante Therapie bei pädosexuellen Tätern - Strafrechtliche Problemstellung: Stellt ambulante Psychotherapie ein "verantwortbares Risiko" dar? - Auswertung von empirischen Ergebnissen - Abwägung: Besteht ein "verantwortbares Risiko"? - D. "Konstruktive Tatverarbeitung" im Strafverfahren - Rahmenbedingungen und Umsetzung des Modells: Ausgangsposition nach den bisherigen Ergebnissen - Rahmenbedingungen für "konstruktive Tatverarbeitung" - Möglichkeiten zur konkreten Umsetzung im Strafrecht - Zusammenfassung von Abschnitt D - Anhang I: Tabellarische Gegenüberstellungen - Anhang II: Auszüge aus Interviews - Literatur- und Sachwortverzeichnis

Pressestimmen

»Eine bemerkenswerte Ausnahme, ja geradezu ein Bollwerk in diesem zeitgeistigen Mainstream stellt das hier besprochene Buch dar. […] Jäger-Helleport gelingt das Kunststück, mit zeitgemäßen Argumenten die den Rechtsstaat erodierenden Zeitgeistströmungen gleichsam zu unterlaufen, das Strafverfahren zugleich zu modernisieren und rechtsstaatlich abzusichern, indem er maßnahme-ähnliche, spezifisch auf die häufig psychisch schwer gestörten Sexualstraftäter zugeschnittene und vor allem effektive Interventionsmaximen formuliert. Erwähnt werden können hätten vielleicht noch pragmatische Umsetzungsvorschläge – z. B. die Form des Gesetzesexperiments – und Anregungen zur Begleitforschung. Das höchst empfehlenswerte Buch ist für Nichtjuristen wohl nicht einfach zu lesen. Das ändert aber nichts daran, dass es ein gelungener Versuch ist, den interdisziplinären Anspruch in widrigen Zeiten aufrechtzuerhalten.«
Lorenz Böllinger, in: Zeitschrift für Sexualforschung, 1/2004

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