Zur Dogmatik der »verfassungsimmanenten« Grundrechtsschranken
Beschreibung
Die Einschränkung vorbehaltlos gewährleisteter Grundrechte gehört in der Praxis zum Tagesgeschäft von Verwaltung und Gerichten. In der Literatur wird sie jedoch im Ganzen fast nur als verfassungstheoretisches Problem behandelt; verfassungsrechtliche Untersuchungen betreffen regelmäßig nur Teilaspekte. Winkler entwickelt daher Ansätze zu einer systematischen, in sich konsistenten Dogmatik der "verfassungsimmanenten Grundrechtsschranken", die sich harmonisch in die allgemeine Grundrechtsdogmatik einfügt.
Da Grundrechte Rechtsnormen sind, können ihre Wirkungen nur normativ beschränkt werden. Der Zweck dieser Beschränkung liegt in der Sicherung anderer Rechtsgüter. Grundrechte ohne Gesetzesvorbehalt können nur zugunsten verfassungsrechtlich gewährleisteter Rechtsgüter eingeschränkt werden. Der Oberbegriff "Gewährleistung" faßt den Schutz der Grundrechte und die Sicherung anderer Güter zusammen, für die der Staat eine Verantwortung übernimmt.
Die Kollisionslösung zwischen Verfassungsgarantien ist nicht dem Grundgesetz selbst vorbehalten. Der Großteil aller Konfliktfälle wird erst im Einzelfall entschieden, indem die gütergewährleistenden Normen einander fallbezogen zugeordnet werden. Dabei ist der Gleichrang der verfassungsrechtlichen Gewährleistungen in der Regel so zu berücksichtigen, daß keines der gesicherten Güter vollständig verwirklicht, keines aber auch vollständig beseitigt oder am Entstehen gehindert werden darf.
Inhaltsübersicht
Inhaltsübersicht: § 1 Einführung: Bestandsaufnahme - Zum Rechtsbegriff der Schranke - Geklärte und ungeklärte Fragen - Erster Teil: Verfassungsrechtlich gewährleistete Güter: § 2 Der Gewährleistungsgehalt nicht-grundrechtlicher Verfassungsbestimmungen: Der Verfassungsvorbehalt für Schrankengüter - Kompetenzbestimmungen und Aufgabenzuweisungen - Einrichtungsnormen - Verfassungsgrundsätze und Präambel - Zweiter Teil: Die Bewältigung von Konflikten zwischen grundrechtlichen und anderen Verfassungsgewährleistungen: § 3 Kollisionsvermeidung durch Konfliktlösung innerhalb der Grundrechtsnorm: Begrenzung oder Beschränkung der Grundrechte? - Tatbestandsbegrenzungen - Rechtsfolgenbegrenzungen - § 4 Verfassungsunmittelbare Vorzugsnormen: Grundgesetz und Kollisionsregeln - Kollisionslösungen auf Grund verschiedener Zeitstufen? - Rangstufen innerhalb des Grundgesetzes? - Kollisionslösungen auf Grund von Spezialität - Normeffektivität als Kollisionsregel? - § 5 Grundzüge der Konfliktlösung im Einzelfall: Abstrakt-generelle Eingriffsregelungen - Die Verhältnismäßigkeit der konkreten Zuordnung - Dritter Teil: Fazit: § 6 Ergebnisse in Thesen - Literaturverzeichnis - Sachregister
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