Kann die Einübung in Normanerkennung die Strafrechtsdogmatik leiten?

Eine Kritik des strafrechtlichen Funktionalismus

2004. 380 S.
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ISBN 978-3-428-11494-8
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ISBN 978-3-428-51494-6
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ISBN 978-3-428-81494-7
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Beschreibung

Die Strafrechtswissenschaft hat unterhalb der dogmatischen Einzelfragen eine Tiefenschicht, in der sie sich an die in einer Epoche jeweils gültigen Vorstellungen vom Menschen und seinem abweichenden Verhalten anschließt. Mit dem Aufstieg der Soziologie waren es seit den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts vor allem sozialwissenschaftliche Konzepte, die in diese Tiefenschicht eindrangen - darunter auch die Systemtheorie Luhmanns.

Hendrik Schneider zeigt auf, dass mit dieser Ausrichtung der Strafrechtswissenschaft, die unter dem Etikett "Funktionalismus" firmiert, ein völliger Systembruch der bisher immer anthropomorph ausgestalteten Grundlagen des Strafrechts verbunden ist. Er unterscheidet drei Schulen des Funktionalismus und veranschaulicht die Auswirkungen der einzelnen Grundpositionen für praxisrelevante Auslegungsprobleme des Allgemeinen Teils des Strafrechts. Seine Analysen münden in einer Kritik des "reinen" funktionalen Ansatzes, der sich nach Auffassung Schneiders als kontraproduktiv und in sich selbst widersprüchlich erweist.

Inhaltsübersicht

Inhaltsübersicht: Einführung: Aufgabenstellungen, Zielsetzungen und Grenzen der vorliegenden Arbeit - Gliederung - I. Strafrechtsgeschichtliche Einordnung des Funktionalismus: Einleitung - Gemeinsame Zielsetzung und Frontstellung des Funktionalismus - Strafrechtsgeschichtlicher Bezugsrahmen für eine erste Einordnung des Funktionalismus - Die Tragfähigkeit bisheriger Klassifikationsversuche - II. Rechtssoziologische Einordnung des Funktionalismus: Die funktionale Methode der Rechtssoziologie und -anthropologie - Helmut Schelskys Begriff der Systemfunktionalität - Konsequenzen für die Einordnung des Funktionalismus - III. Funktionalismus bei Günther Jakobs: Straftheoretische Grundannahmen - Kritik aus personfunktionaler Sicht - Strafrechtsdogmatische Schlussfolgerungen - Zusammenfassung und Tendenzen - IV. Funktionalismus bei Wolfgang Frisch und Georg Freund: Straf- und normtheoretische Grundannahmen - Strafrechtsdogmatische Schlussfolgerungen - Zusammenfassung und Tendenzen - V. Funktionalismus der "Münchener Schule" um Claus Roxin: Grundlagen des zweckrationalen (funktionalen) Strafrechtssystems - Strafrechtsdogmatische Schlussfolgerungen - Zusammenfassung und Tendenzen - VI. Die rechtssoziologische Plausibilität des systemfunktionalen Ansatzes: Präzisierung der verbleibenden Fragestellung - Die Weiterentwicklung der funktionalen Analyse durch Robert King Merton - Konsequenzen für die Funktionsbestimmung der Strafrechtsdogmatik. Erörterung der Ausgangshypothesen - Konsequenzen der Umwandlung latenter in manifeste Funktionen - Schlussbetrachtung - Literatur- und Sachwortverzeichnis

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