Über die Schwächen menschlicher Entscheidungsfindung und die Möglichkeiten neuer Technologien in der Rechtsprechung
Beschreibung
Richterliche Rechtsfindung ist fehleranfällig. Was unspektakulär klingt, belegen neuere empirische Daten eindrucksvoll. Durch Rationalitätsschwächen kann es zu Verzerrungen und jedenfalls dazu kommen, dass sachfremde Aspekte einfließen. Können Algorithmen und »Künstliche Intelligenz« dazu beitragen, dass gerichtliche Entscheidungen »rationaler« werden? Überlegungen zur Automatisierung im Recht sind nicht neu, müssen aber aufgrund neuer technischer Möglichkeiten und Erkenntnisse zur Entscheidungsfindung neu gedacht werden. Eine vollständige Automatisierung scheidet allerdings aus. Einzelfallgerechtigkeit zu gewährleisten, ist in vollautomatisierten Verfahren nicht möglich. Neben technischen sind es zuvorderst verfassungsrechtliche Hürden, die einem solchen Vorhaben Grenzen setzten. Ein Verbot algorithmenbasierter Unterstützungssysteme ist dem Grundgesetz indes nicht zu entnehmen. Sofern es gelingt, den Systemen rechtsstaatliche Funktionsweisen einzuhauchen, können neue Technologien die richterliche Rechtsfindung sinnvoll unterstützen.
Inhaltsübersicht
Einleitung
Einführung – Ziel der Arbeit – Gang der Darstellung
1. Status quo richterlicher Entscheidungsfindung Problemaufriss
Menschliche Entscheidungen und die Fehleranfälligkeit juristischer Entscheidungsträger – Rechtsprechung und Diskriminierungspotenzial – Vorgaben an die richterliche Rechtsfindung – Strategien gegen Rationalitätsschwächen?
2. Neue Technologien in der richterlichen Entscheidungsfindung
Zu den Grenzen eines »Smart Judging«: Einführung – Zu den Diskriminierungsrisiken durch algorithmenbasierte Systeme – Technische Hürden einer automatisierten Rechtsfindung – Unionsrechtliche Vorgaben zur Automatisierung gerichtlicher Entscheidungen (Überblick) – Verfassungsrechtliche Direktiven
3. Algorithmenbasierte Entscheidungsunterstützung in der Strafrechtspflege – Möglichkeiten und Ausblick
Einführung – Zu den Einsatzmöglichkeiten von Entscheidungsunterstützungssystemen (Überblick) – Entscheidungsunterstützende Systeme im Strafverfahren nach US-amerikanischem Vorbild? – Synthese: Ausgestaltung entscheidungsunterstützender Systeme im Strafverfahren (Überblick) – Weitere Vorschläge zur Entscheidungsunterstützung – Anwendungsszenarien (Ausblick)
Gesamtfazit
Schluss und Ausblick – »Entscheidungs-Automatisierungs-Dilemma« – Zusammenfassung der Ergebnisse
Literaturverzeichnis und Sachregister
Pressestimmen
»Insgesamt handelt es sich bei der Arbeit von Nink um ein facettenreiches, theoretisch anspruchsvolles und zugleich praxisnahes und beispielreiches Werk, das gemeinsam mit dem hier bereits besprochenen [...] Buch von Rollberg (Algorithmen in der Justiz, 2020) vermutlich den Auftakt zu verstärkten Forschungsaktivitäten in diesem Bereich bilden wird.« PD Dr. Martin Fries, in: Zeitschrift für Zivilprozess, Bd. 136, 4/2023
»Wer sich mit der Zukunft der Justiz befassen möchte, sie gar als Entscheider digital mitgestalten möchte, findet in ›Justiz und Algorithmen‹ eine höchst lohnenswerte Lektüre.« Dr. Stefan Kaufmann, in: Thüringer Verwaltungsblätter, 12/2022
»Das Wichtigste vorab: Jeder Richter sollte diese Dissertation gelesen haben. Oder sich jedenfalls mit den Einsatzmöglichkeiten von Algorithmen in der Justiz und deren Auswirkungen auf die Rechtsfindung beschäftigt haben. Näher am Puls der Zeit als Nink, der als Rechtsanwalt in Frankfurt arbeitet, kann man mit einer Dissertation kaum sein (…).« Dr. Simon J. Heetkamp, in: rista, 3/2021
»Ninks Buch ist damit in zweierlei Hinsicht interessant und lesenswert: Einmal, weil es einen umfassenden Überblick über den Stand der Debatte zu den rechtlichen Leitplanken zum Einsatz von Algorithmen in der Justiz liefert. Zum anderen - und das macht die bemerkenswerte Besonderheit aus - weil die Arbeit für den offenen Umgang mit Fehlern in der menschlichen Entscheidungsfindung und für interdisziplinäre Forschung auf diesem Gebiet wirbt. Zugleich unterbreitet sie konkrete konstruktive Lösungsvorschläge. Warum nicht das Beste aus beiden Welten vereinen? Algorithmenbasierte Systeme, die menschliche Fehler in Entscheidungen auffangen, und menschliche Richter*innen, die typische Risiken der Algorithmen ausgleichen.« Sina Dörr, in: MultiMedia und Recht, 7/2021
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