Internationale Strafgerichtsbarkeit unter sowjetischem Einfluss

Der Beitrag der UdSSR zum Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess

2016. 580 S.
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ISBN 978-3-428-14867-7
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ISBN 978-3-428-54867-5
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ISBN 978-3-428-84867-6
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Beschreibung

Der Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess gilt weithin als Meilenstein auf dem Weg zur Herausbildung eines modernen Völkerrechts. Während der Beitrag der westalliierten Siegermächte hierzu Gegenstand zahlloser Abhandlungen und Zeitzeugenberichte war, ist eine über Mutmaßungen und anekdotische Referenzen hinausreichende Auseinandersetzung mit dem Einfluss der UdSSR bislang kaum je ernsthaft unternommen worden. Die Untersuchung wirft zunächst die Frage nach dem im Prozessvorfeld auf sowjetischer Seite anzutreffenden Verständnis des Völkerrechts als internationaler Ordnungskategorie auf, um vor diesem Hintergrund sodann die geistesgeschichtlichen Einflüsse der sowjetischen Parteidoktrin auf die Genese des IMT-Statuts nachzuzeichnen. Sie rekonstruiert den sowjetischen Beitrag zur Anklage, zur Durchführung der Hauptverhandlung und schließlich zur Urteilsentstehung. Anhand archivalischer Materialien legt die Autorin die hierfür jeweils maßgeblichen internen Entscheidungsprozesse offen.

Inhaltsübersicht

A. Einleitung

Anlass und Zweck der Untersuchung – Einführung in den Quellenbestand – Aufbau: Der Gang der Untersuchung – Hinweise zu Transliteration und Übersetzung

B. Die juristische Bewältigung von Kriegsverbrechen als Herausforderung der sowjetischen Rechtswissenschaft der 1930er und 1940er Jahre

Das Völkerrecht im rechtstheoretischen Wandel der 1930er Jahre – »Propagandisten des wirklichen Völkerrechts«: Genese eines positiven sowjetischen Völkerrechtsverständnisses im Schatten der Lenin-Stalinschen Doktrin – Entwicklungslinien der sowjetischen Völkerstrafrechtsdogmatik unter besonderer Berücksichtigung ihrer konzeptionellen Konkretisierung in Bezug auf die Ahndung nationalsozialistischen Unrechts – Fazit

C. Die Ahndung von Kriegsverbrechen als Gegenstand sowjetischer Regierungspolitik

Erste Phase: Unspezifisches Verlangen nach ›harter Bestrafung‹ der deutschen Aggressoren – Zweite Phase: Allmähliche Konturierung einer regierungsamtlichen sowjetischen Strafkonzeption im Wechselspiel mit westalliierten Modellen zur Ahndung von Kriegsverbrechen – Dritte Phase: Formale Harmonisierung der alliierten Kriegsverbrecherpolitik und grundsätzliche Verständigung auf die Einrichtung eines Internationalen Militärtribunals

D. Von San Francisco bis London – 3. Mai 1945 bis 26. Juni 1945

Faktische Anerkennung des amerikanischen Vorschlags als Grundlage für die weitere Verhandlungsführung – Offizielle Notifikation der sowjetischen Delegationsmitglieder: Späte Nominierung, interne Rollenzuweisung und personelle Unterbesetzung – Schweres Marschgepäck: Engmaschige Direktiven an die sowjetische Delegation vor der Abreise nach London – Fazit

E. Die Ausarbeitung des IMT-Statuts im Zuge der Londoner Verhandlungen vom 26. Juni bis 8. August 1945

Organisatorischer Rahmen der Konferenz und Verlauf der Verhandlungen – Zwischen Berichtspflicht und Weisungsunterworfenheit: Die Arbeitsweise der sowjetischen Delegation in London – Ausgangslage der sowjetischen Verhandlungsführung: Kommentierung zum zweiten amerikanischen Entwurf vom 14. Juni 1945 – Zwischen Kompromiss und Unnachgiebigkeit: Der sowjetische Einfluss auf die konkrete normative Ausgestaltung des Statuts – Fazit

F. Der sowjetische Beitrag zur Anklagevorbereitung: Zwischen organisatorischer Herausforderung und Behauptung der politischen Deutungshoheit

Vorverständigung über eine Aufstellung von als Angeklagte in Betracht kommenden Individuen – Auswertung relevanter Dokumente und Abfassung der Anklageschrift – Vorläufige Finalisierung der Anklageschrift und nachträgliche Revisionsbemühungen – Unmittelbare Prozessvorbereitungen in Nürnberg – Fazit

G. Das Hauptverfahren vor dem Tribunal unter sowjetischer Mitwirkung

Struktur und personelle Zusammensetzung der sowjetischen Delegation zu Prozessbeginn – ›Unsichtbare‹ Protagonisten: die Nürnberger Vyšinskij-Kommission zur Steuerung der Handlungen der sowjetischen Prozessteilnehmer – Die sowjetische Anklage vor dem IMT: Zielrichtung, Vortrag und Beweisführung – Fazit

H. »Die Stunde der Abrechnung«: Zur sowjetischen Einflussnahme auf Beratung und Urteilsfindung durch das IMT

Der erste Entwurf von Norman Birkett – Die sowjetischen Anmerkungen zum ersten Entwurf – Die richterlichen Betrachtungen in camera – Fazit

I. Schlussbetrachtungen

Quellen- und Literaturverzeichnis

Personen- und Sachverzeichnis

Pressestimmen

»Insgesamt leistet die vorliegende Dissertation einen wichtigen Beitrag zu der Erforschung der Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozesse und wird hoffentlich helfen, gerade die Rolle der Sowjetunion weniger klischeebehaftet und mehr an den historischen Fakten orientiert zu würdigen.« Prof. Dr. Dr. h.c. Herbert Küpper, in: Jahrbuch für Ostrecht, 2/2017

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