Kollektive und individuelle Interessenwahrungsmöglichkeiten der Vertragsärzte
Beschreibung
Die Realisierung eines Interessenausgleichs zwischen Ärzten und Krankenkassen ist maßgeblich für die Sicherstellung einer Gesundheitsversorgung zu angemessenen Bedingungen. Zu diesem Zweck hat der Gesetzgeber das Vertragsarztrecht als in sich geschlossenes System konzipiert, das Kooperationsinstrumente wie Kollektivverträge und die Zusammenarbeit in paritätischen Gremien vorsieht. Die Arbeit widmet sich der Position der Vertragsärzte in diesem System und untersucht aus ihrer Perspektive, inwiefern die Konzeption des Vertragsarztrechts effektive kollektive und individuelle Möglichkeiten zur Interessenwahrung bereithält. Anlässlich der Grundsatzentscheidung des BSG vom 30.11.2016 (Az.: B 6 KA 38/15 R) zum sog. »Ärztestreik« untersucht die Arbeit außerdem, welche Einflussmöglichkeiten Vertragsärzten abseits der kooperativen Instrumente zur Durchsetzung ihrer Interessen zur Verfügung stehen. Die Berufsfreiheit der Vertragsärzte aus Art. 12 Abs. 1 GG fungiert hierfür als Maßstab und äußere Grenze.
Inhaltsübersicht
Einführung: Gegenstand der Arbeit – Gang der Untersuchung
1. Die Entwicklung des Kollektivvertragssystems: Der Beginn der kassenärztlichen Versorgung – Das Berliner Abkommen vom 23.12.1913 – Die Verordnung über Ärzte und Krankenkassen vom 30.10.1923 – Die Notverordnungen von 1931 und 1932 – Das Gesetz über das Kassenarztrecht vom 17.08.1955 – Die letzte Entwicklungsphase: Das Ende einer langen Streikära? – Zusammenfassung
2. Grundfragen der vertragsärztlichen Tätigkeit: Die Rechtsstellung des Vertragsarztes im Gesundheitssystem – Der Vertragsarzt als Hauptleistungserbringer im System der GKV – Zwischenergebnis
3. Die Möglichkeiten der ärztlichen Interessenwahrung nach der Konzeption des Vertragsarztrechts: Ausgangslage – Die Instrumente des Interessenausgleichs im Vertragsarztrecht – Die Schlüsselfunktion von KBV und KV für die ärztliche Interessenwahrung – Fazit: Die Ausgleichsinstrumente des Kollektivvertragssystems als Mittel zur ärztlichen Interessenwahrung
4. Die Möglichkeiten der ärztlichen Interessenwahrung abseits der Kooperationsinstrumente des Vertragsarztrechts: Der Austritt des Vertragsarztes aus dem System – Öffentliche Meinungskundgabe und Demonstration – Streikähnliche »Kampfmaßnahmen« zur ärztlichen Interessenwahrung
5. Zusammenfassung der Ergebnisse
Literaturverzeichnis
Sachwortverzeichnis
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