Interdependenz von Primär- und Kollisionsrecht im europäischen Gesellschaftsrecht

Rechtsrahmen für im Inland ansässige EU-Auslandsgesellschaften

2015. 306 S.
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Beschreibung

Die Mobilität von Gesellschaften ist für einen funktionierenden Binnenmarkt in Europa unabdingbar. Der Europäische Gerichtshof hat mit einer Reihe von Leitentscheidungen zur Niederlassungsfreiheit zwar wesentliche Eckpfeiler für das europäische Gesellschaftsrecht eingeschlagen. Gleichwohl lässt der Rechtsrahmen für die werbende Tätigkeit von europäischen Auslandsgesellschaften in Deutschland trennscharfe Konturen vermissen. Dies gilt insbesondere für die zwischen europäischen Grundfreiheiten, mitgliedstaatlichem Kollisionsrecht und nationalem Gesellschaftsrecht oszillierende Frage nach der Möglichkeit der Mitgliedstaaten, zugezogene Auslandsgesellschaften dem eigenen Gesellschaftsrecht zu unterwerfen.

Nachdem Olaf Berner zunächst das System und die Funktion der Grundfreiheiten im Binnenmarkt darlegt, widmet er sich sodann dem Verhältnis von Grundfreiheiten, insbesondere der Niederlassungsfreiheit, einerseits und dem mitgliedstaatlichen Kollisionsrecht andererseits. Er zeigt auf, dass die beiden Materien sorgsam zu trennen sind und der gegenseitige Einfluss begrenzt ist. Aufbauend auf die gewonnenen Erkenntnisse lotet der Autor sodann aus, welche Gestaltungsspielräume den Mitgliedstaaten verbleiben, nationale Vorschriften des Gesellschafts- oder Insolvenzrechts auf im Inland ansässige Auslandsgesellschaften anzuwenden.

Inhaltsübersicht

Einleitung

Einführung in die Problemstellung und Gang der Untersuchung

1. Grundfreiheiten und Kollisionsrecht

Funktion der Grundfreiheiten im Binnenmarkt – Interdependenz von Grundfreiheiten und mitgliedstaatlichem Kollisionsrecht – Rückschlüsse für das internationale Gesellschaftsrecht

2. Gewährleistungsgehalt der Niederlassungsfreiheit

Weiter Beschränkungsbegriff als Ausgangspunkt – Ansätze zur Begrenzung des Beschränkungsverbots der Art. 49, 54 AEUV

3. Rechtfertigung von Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit

Art. 52 AEUV als Rechtfertigungsgrund – Zwingende Gründe des Allgemeininteresses

4. Zusammenfassung der Ergebnisse

Literatur- und Stichwortverzeichnis

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