Der Auskunftsanspruch des ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds
Beschreibung
Der VW-Dieselskandal hat das Thema Vorstandshaftung in den Vordergrund der gesellschaftlichen Debatte gerückt. Noch vor Kurzem als Vorbilder gefeierte Vorstandsmitglieder sehen sich heute teilweise existenzbedrohenden Haftungsrisiken ausgesetzt.
Das Aktiengesetz bürdet auch bereits ausgeschiedenen Vorständen, die sie sich gegen den Vorwurf eines Pflichtverstoßes zur Wehr setzen, verschärfte Beweispflichten auf. Ohne Rückgriff auf Unterlagen über ihre bisherige Tätigkeit geraten ausgeschiedene Vorstände in Beweisnot. Dies birgt auch Risiken für die Gesellschaft. In bisher einmaliger Weise stellt die Arbeit die nach Gesetz und Rechtsprechung bestehenden Informationsrechte ausgeschiedener Vorstandsmitglieder detailliert und umfassend dar und liefert so wesentliche Erkenntnisse für die Rechtspraxis. Hieran knüpft ein Gesetzesvorschlag zu einem »Recht auf Unternehmensinformationen« an, das eine ausgewogene Informationslage schafft und so »Waffengleichheit« im Organhaftungsprozess herstellt.
Die Arbeit wurde mit dem Dissertationspreis 2019 der Alumni-Vereinigung der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg e.V. ausgezeichnet.
Inhaltsübersicht
A. Einleitung
Einführung in die Thematik – Gang der Untersuchung
B. Das gesetzliche Haftungsregime der Vorstandshaftung unter besonderer Berücksichtigung der Beweislastverteilung
Rechtsnatur und Funktionen der Innenhaftung nach § 93 Abs. 2 AktG – Der Tatbestandsaufbau des § 93 Abs. 2 Satz 1 AktG – Die Beweislastumkehr gem. § 93 Abs. 2 Satz 2 AktG
C. Die de lege lata bestehenden Informationsrechte ehemaliger Vorstandsmitglieder
Rechtshistorischer Hintergrund und Rechtsgrundlagen der Informationsrechte – Das Recht auf Urkundeneinsicht gem. § 810 BGB (analog) – Die nachvertragliche Treuepflicht der Gesellschaft i.V.m. § 242 BGB als Grundlage für ein über § 810 BGB analog hinausgehendes Informationsrecht – Die Gemeinsamkeiten des Einsichtsrechts nach § 810 BGB analog und des Auskunftsanspruchs nach § 242 BGB i.V.m. nachwirkender Treuepflicht – Der Umfang des Informationsanspruchs – Beschränkungen des Informationsanspruchs – Ansätze für weitergehende Informationsrechte – Die Durchsetzung des Informationsanspruchs im Prozess
D. Informationsansprüche ehemaliger Vorstandsmitglieder gegen die Konzernobergesellschaft
Grundkonstellationen der Organhaftung im AG-Konzern – Auswirkungen der konzernrechtlichen Sonderverbindung auf die Informationsrechte des ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds – Der Auskunftsanspruch gegen die Obergesellschaft nach § 810 BGB analog – Kein Auskunftsanspruch nach § 242 BGB i.V.m. nachwirkender Treuepflicht – Prozessrechtliche Situation
E. Alternativen zum Informationsrecht? Ansätze zur Begrenzung der Darlegungs- und Beweislast des ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds
Streichung der Beweislastregel des § 93 Abs. 2 Satz 2 AktG – Teleologische Reduktion oder gesetzliche Begrenzung des § 93 Abs. 2 Satz 2 AktG: Beschränkung des Anwendungsbereichs auf amtierende Vorstandsmitglieder – Stellung der Beweislastverteilung zur Disposition der Satzung – Befristung der Beweislastumkehr auf einen bestimmten Zeitraum nach dem Ausscheiden – Übertragung der arbeitsrechtlichen Beweislastverteilung – Zwischenergebnis
F. Der Ausbau des Informationsrechts des mit Haftung konfrontierten Vorstandsmitglieds
Die Diskussion eines »Ausbaus des Einsichtsrechts« im Schrifttum – Kodifikation eines »Rechts auf Unternehmensinformationen« für mit Organhaftungsansprüchen konfrontierte Vorstandsmitglieder – Formulierungsvorschlag
G. Zusammenfassung und Ausblick
Zusammenfassung der Ergebnisse – Ausblick
Literaturverzeichnis
Stichwortverzeichnis
Pressestimmen
»Ein wertvoller Beitrag zu mehr Rechtssicherheit.« Prof. Dr. Manuel Rene Theisen, in: Der Aufsichtsrat, 9/2019
Themen
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