Im Lichte der Art. 101 und 102 AEUV
Beschreibung
Die Untersuchung befasst sich mit dem Zertifizierungsprozess der Sportverbände für Sportgeräte, die in ihrer Sportart verwendet werden. Die Zertifizierung gewährleistet die Sicherheit und Gleichheit im Sport. Die Homologation gehört zu den Kerntätigkeiten eines Verbandes, denn sie bestimmt die Regeln einer Sportart mit.
Die Homologation beschränkt jedoch den Wettbewerb auf den Beschaffungsmärkten der jeweiligen Sportgeräte sowie dem Teilmarkt für Wettkampfsportgeräte. Daher untersucht diese Arbeit, unter welchen Voraussetzungen die Beschränkungen gerechtfertigt werden können (Art. 101 AEUV) und ob sie einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung darstellen (Art. 102 AEUV). Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass die Homologation notwendig ist, um den ordnungsgemäßen Ablauf des Sports zu sichern. Die Wettbewerbsbeschränkungen können daher gerechtfertigt werden, solange die Homologationsregeln nicht unverhältnismäßig gestaltet und die verlangten Gebühren rein kostendeckend sind.
Inhaltsübersicht
Einführung
1. Teil
Homologation – Prinzipien und Struktur der Sportverbände
2. Teil
Anwendbarkeit des europäischen und deutschen Kartellrechtes – Art. 101 AEUV – Art. 102 AEUV – Rechtsfolgenebene
3. Teil
Diskrepanz zwischen Recht und Realität – Konkretisierungen des Verhältnismässigkeitsgrundsatzes
Zusammenfassung der Arbeit in Thesen
Literaturverzeichnis
Liste der zitierten Gerichtsentscheidungen
Anhang – Regelwerke der Verbände
Sachwortverzeichnis
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