Herbergen in der Kemptener Fürstabtei

Ein Beitrag zur Dogmatik des Bayerischen Stockwerkseigentums

2023. 728 S.
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ISBN 978-3-428-18720-1
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ISBN 978-3-428-58720-9
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Beschreibung

Herbergen sind Relikte einer längst vergangenen Zeit, die aber noch heute im Rahmen des kontinentaleuropäischen Rechtskreises weiterleben. Bereits die nationale Rechtsordnung des Fränkischen Reiches enthielt das Fundament für einen mit Herbergspflichten belasteten Grundbesitz, wie sich an den frühmittelalterlichen karolingischen Königshöfen mit ihren heriberga erkennen lässt. Die Arbeit legt ihren Schwerpunkt auf die Geschichte der Herbergen in der Kemptener Fürstabtei, besitzt aber auch den Charakter eines Beitrags zur Europäischen Rechtsgeschichte. Im Vordergrund der rechtsdogmatischen Behandlung steht das Bayerische Herbergsrecht. Nachdem das Stockwerkseigentum neben den landesrechtlichen Vorschriften auch auf Bundesrecht aufbaut, bereitet die Arbeit das in Deutschland geltende Recht allgemeingültig auf. Mit dem Grundsatz der betroffenen Einheitlichkeit wird der Arbeit eine über die rechtsgeschichtliche Eigenschaft hinausgehende Bedeutung für die alltägliche Rechtspraxis verliehen.

Inhaltsübersicht

A. Einleitung
B. Historische Grundlagen

Die Kemptener Fürstabtei – vom Benediktinerkloster zur aufstrebenden Landesgewalt – Die obrigkeitsstaatliche Landeshoheit des neuzeitlichen Fürststifts Kempten – Die Genealogie der Herbergen – Das Recht der unbeweglichen Güter im Fürststift Kempten – Reichsfürstliches Patrimonium als Instrument zur Verwirklichung einer dem Allgäuischen Gebrauch entrückten Untertänigkeit nach reichsrechtlichem Muster – Quellennachweise aus der Zeit der Kemptener Fürstabtei
C. Rechtliche Dogmatik des Bayerischen Stockwerkseigentums
Herbergsrecht in der Kemptener Fürstabtei – das bayerische Rechtsinstitut im Lichte der allgemein geltenden Rechtsgrundsätze für das Stockwerkseigentum – Kellerrecht
D. Linksrheinische Dogmatik des Stockwerkseigentums im Lichte des Code Napoléon und ihre Brauchbarkeit für das Verständnis des bayerischen Rechtsinstituts
Das französische Stockwerkseigentum als droit coutumier – Stockwerkseigentum unter dem französischen Code civil – die Rechtsfigur der »servitudes établies par la loi« – Das badische Stockwerkseigentum und das Relikt des Obereigentums – Württembergisches Stockwerkseigentum – Linksrheinisches Kellerrecht
E. Die Herbergen im Lichte des Fränkischen Rechts
Fränkische Reichsorganisation – königliche Grundherrschaft – Der demokratische Gedanke der Markgenossenschaft und die hochmittelalterliche Stadtentwicklung – Die Anfänge der rechtsgelehrten Jurisprudenz ab dem 15. Jahrhundert – Stockwerksservitut und einheitliches Sonder- und Miteigentum an Herbergen – Der urgermanische Ursprung des Stockwerksrechts als Sondereigen
F. Die Entstehung des modernen Grundbuchwesens im Königreich Bayern
G. Die Überleitung von Stockwerkseigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz
H. Schluss

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