Grundzüge einer allgemeinen Wissenschaftstheorie auch für Juristen

Konsequenzen aus Zweifeln postmoderner/zeitgenössischer Philosophie für eine allgemeine Wissenschaftstheorie sowie für jede juristische Methodenlehre

2014. 6 Abb.; 158 S.
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Beschreibung

Wissenschaftstheorie auf empirische Wissenschaften auszurichten, droht Rechtswissenschaft als Wissenschaft auszuklammern. Nach Zweifeln postmoderner, zeitgenössischer Philosophie an der Existenz des Selbst und einer verlässlichen Beziehung zwischen Sprache und Wirklichkeit bleiben nur Wissenschaftskriterien der Strukturwissenschaft. Nach Spencer-Brown ist alles in der Form der Unterscheidung strukturiert und baut auf einer ersten Unterscheidung auf. Der Richter muss seine Regeln selbst durch Unterscheidungen festlegen, sonst gibt es keine Regeln. Allgemeine Wissenschaftstheorie mit zwingenden Kriterien, wie Deduktion, vollständige Induktion, und Selbstreferenz ist von besonderen Wissenschaftstheorien mit nicht zwingenden Bezugnahmen, wie Abduktion, Viabilität, Ästhetik, Akzeptanz abzugrenzen. Es ist kein Nachteil, wenn in der Rechtswissenschaft Theorien nicht empirisch prüfbar sind, aber es wird ein großer Nachholbedarf bei Strukturwissenschaft, Rechtslogik und -informatik erkennbar.

Inhaltsübersicht

I. Einleitung

Was ist Wissenschaftstheorie? – Überblick über einige philosophische Positionen zur Wissenschaftstheorie – Die vergebliche Suche nach dem letzten Metakriterium – Die Selbstanwendbarkeit der Wissenschaftstheorie

II. Rechtswissenschaft

Provokative These hinsichtlich der wissenschaftstheoretischen Analyse von Gerichtsurteilen – Untersuchungsgegenstand: Sein und Sollen – Methodik und Dogmatik

III. Postmoderne und zeitgenössische Philosophie

IV. Wissenschaftliche Erkenntnisse

Naturwissenschaft / Empirie – Strukturwissenschaft / Kohärenz – Sprache – Exkurs: Neurowissenschaft und Informatik – Komplexität und der erforderliche Ausstieg aus dem Mesokosmos

V. Ergebnisse und Konsequenzen

Konsequenzen für die juristische Methodenlehre – Rechtswissenschaft im Wettbewerb mit den Natur- und Strukturwissenschaften – Bestätigung der provokativen These – Konsequenzen für die juristische Ausbildung und Wissenschaft – Grundzüge einer allgemeinen Wissenschaftstheorie auch für Juristen

VI. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse

VII. Summary of the important Results

Literatur-, Personen- und Sachverzeichnis

Pressestimmen

»Im Ergebnis bietet Adrians Arbeit eine Menge Anregungen für spannende Diskussionen. Eine schöne Abwechselung ist es, dass Adrian ganz bewusst die Diskussion provoziert.« Daniel Matthias Klocke, in: Zeitschrift für Rechtssoziologie, 1–2/2014

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