Eine strafprozessuale Untersuchung der Rechtshilfe unter besonderer Berücksichtigung des Prinzips gegenseitiger Anerkennung in der EU
Beschreibung
Die Arbeit gründet auf der Annahme, Rechtshilfe sei integraler Teil der Strafrechtspflege in Gestalt eines »international-arbeitsteiligen Strafverfahrens«. Damit müssten die Regeln des Strafprozesses Anwendung finden. Der Autor unterteilt diese in prozessunabhängige und innerprozessuale Schranken der Hoheitsgewalt; erstere schützten das Individuum per se und müssten in dem Staat, der einen Eingriff unmittelbar vornimmt, grundsätzlich Bestand haben. Umgekehrt seien innerprozessuale Schranken auf die weitere Entwicklung des Prozesses bezogene (vorweggenommene) Schranken der Wahrheitsfindung und deshalb dem Recht des verfahrensführenden Staates zu entnehmen. Damit lasse sich eine ausdifferenzierte Konkretisierung des »individualrechtlichen Benachteiligungsverbots« in der Rechtshilfe unmittelbar aus dem innerstaatlichen Prozessrecht ableiten. Die gegenseitige Anerkennung von strafrechtlichen Entscheidungen in der EU könne die so skizzierte Wahrung der Verfahrensbalance nicht sicherstellen.
Die Arbeit wurde 2015 mit dem Fakultätspreis der LMU München sowie dem Promotionspreis der Münchner Juristischen Gesellschaft ausgezeichnet.
Inhaltsübersicht
Einleitung und Gang der Untersuchung
A. Das Modell einer internationalen arbeitsteiligen Strafrechtspflege
Rechtshilfe als Element transnationaler Strafrechtspflege – Die Rechtsstellung des Individuums zwischen innerprozessualen und prozessunabhängigen Schranken
B. Das Prinzip gegenseitiger Anerkennung im Gefüge der transnationalen Strafrechtspflege
Historische Entwicklung – Begründungsansätze für die Übertragung auf das Strafrecht – Das »Prinzip« gegenseitiger Anerkennung in seiner konkreten Ausgestaltung – Evaluierende Gesamtbetrachtung
C. Zusammenfassende Thesen
Literaturverzeichnis
Stichwortverzeichnis
Pressestimmen
»Insgesamt liefert Roger damit einen gelungenen Beitrag zu einer höchst aktuellen Debatte und entwickelt die bestehenden Ansätze zur Wahrung der Beschuldigtenrechte, insbesondere bei der Beweisrechtshilfe, konsequent fort. Damit ist dieses Wer ein must read für jeden, der sich mit Beweisrechtshilfe in der Europäischen Union wissenschaftlich auseinandersetzt.« Annika Maleen Poschadel, in: Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik 2017, 713
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