Grenzen der Revision des Primärrechts in der Europäischen Union
2005. 916 S.
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ISBN 978-3-428-11596-9
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ISBN 978-3-428-51596-7
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Beschreibung

Markus Sichert zeigt Maßstäbe und deren Grenzfunktion für die Änderung, Ergänzung und Neuordnung des geschriebenen und ungeschriebenen Primärrechts auf. Im Spannungsfeld zwischen Wandel und Bewahrung ebnen verfahrensrechtliche, rechtsvergleichende, methodische und erkenntnistheoretische Grundlegungen dem Ziel der Identifikation von Grenzen der Revision den Weg. Als Prämissen fungieren ferner Erkenntnisse zur Konkurrenz zwischen nationalen sowie inter- und supranationalen Regeln, zur Autonomie von Rechtsordnungen und zur Methodik vergleichender Ermittlung änderungsfester Kerne. Diese bestehen in einer weitreichenden Exklusivität des unionsrechtlichen Änderungsverfahrens gegenüber allgemeinem Völkerrecht, ferner aus Rechtsgrundsätzen, die einem gemeinsamen Verfassungssubstrat entspringen und gleichzeitig europarechtlich ausgeformt sind, sowie in der Befugnis des EuGH, die Einhaltung der Grenzen durch deren mindestens indirekte Überprüfbarkeit zu sichern.

Inhaltsübersicht

Inhaltsübersicht: Einführung - 1. Teil: Grundlagen: 1. Kapitel: Das Primärrecht als Gegenstand der Revision - 2. Kapitel: Begriffe - Revisionstatbestände und -hindernisse - 2. Teil: Formelle Grenzen der Revision: 3. Kapitel: Im Primärrecht verankerte formelle Grenzen der Revision: Anwendungsbereich und Grundsatzfragen betreffend Art. 48 und Art. 49 EUV - Das Vertragsänderungsverfahren - Atypische Änderungsverfahren - Art. 95 Abs. 3 und 4 EGKSV - Beitrittsverfahren und Beitrittsvertrag - Interne Folgen und Typologie formell europarechtswidriger Revisionsvorhaben - Zusammenfassung - 4. Kapitel: Die Exklusivität formeller europarechtlicher Grenzen: Anwendungsbezogene Konkurrenz europa- und völkerrechtlicher Revisionsregeln - Revisionsregeln und allgemeines völkerrechtliches Änderungsverfahren im Spiegel der Souveränität der Staaten - Zur Tragfähigkeit des lex specialis-Satzes und der Berufung auf "Gemeinschaftsrecht als Sonderrecht" - Umfang und Reichweite exklusiver Geltung der primärrechtlichen Revisionsbestimmungen vor dem Hintergrund der Unterscheidung zwischen Unions- und Gemeinschaftsrecht - Zusammenfassung - 3. Teil: Materielle Grenzen der Revision des Primärrechts: 5. Kapitel: Methodische, erkenntnistheoretische und positiv-rechtliche Grundlagen der Bestimmung materiell änderungsfester Kerne des Primärrechts: Die Begründung materiellrechtlicher Grenzen der Revision und ihre Verankerung im primären Vertragsrecht - Methodik der Ermittlung materiell änderungsfester Kerne allgemeiner Rechtsgrundsätze - Ungeschriebene Grenzen und überposititive Konzeptionen materiell änderungsfester Normgehalte - Das integrierte, identitär-rechtsvergleichende Modell änderungsfester Grenzen - Zusammenfassung - 6. Kapitel: Zwingende Rechtsgrundsätze: Das europäische Demokratieprinzip: "acquis communautaire intangible"? - Fundamentale Menschenrechte - Rechtsstaatlichkeit - Einheit der Rechtsordnung: Gleichheit der Staaten, der Staats- und Unionsbürger - Sonstige Rechtsgrundsätze - Zusammenfassung - 4. Teil: Justitiabilität: 7. Kapitel: Die Befugnis des EuGH zur Kontrolle formeller und materieller Grenzen der Revision des Primärrechts - Zusammenfassung in Thesen und Ausblick - Literaturverzeichnis - Sachwortverzeichnis

Pressestimmen

»Ein Leser, der nach getaner Lektürearbeit das Buch von Sichert zur Seite legt, darf den Eindruck haben, umfassend über die einschlägigen dogmatischen Fragen informiert und zugleich von dieser Plattform in grundlegende Probleme eingeführt worden zu sein, die man, bezogen auf nationale Verfassungen, der Verfassungstheorie zuordnen würde – Letzteres eine Parallele, der Sichert mit Vorsicht begegnen würde. Das Buch von Sichert, im Weiteren Verf., ist eine vorzügliche Doktorarbeit, die auch den Anforderungen an eine Habilitationsschrift genügen würde. Entstanden an der Universität Regensburg, betreut von Ulrich Becker, lotet es die Grenzen aus, die einer Revision von Primärrecht in der Europäischen Union – die Begriffe ›Revision‹ und ›Primärrecht‹ sind bewusst gewählt, um den Rahmen der Untersuchung weit zu stecken; zu dem Verhältnis von Europäischer Gemeinschaft und Europäischer Union (prinzipielle Trennung, aber detailliert zu analysierende Verknüpfungen) – in formeller und in materieller Hinsicht gezogen sind.« Prof. Dr. Markus Heintzen, in: Deutsches Verwaltungsblatt, 23/2006

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