Gnade und Gesetz

Zum Verhältnis des Begnadigungsrechts zu seinen gesetzlichen Alternativregelungen

2017. 289 S.
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ISBN 978-3-428-15201-8
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ISBN 978-3-428-55201-6
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ISBN 978-3-428-85201-7
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Beschreibung

Aufgrund der mit dem Begnadigungsrecht verbundenen rechtsstaatlichen Probleme sind Bereiche, die einst allein der Gnade vorbehalten waren, inzwischen gesetzlich geregelt (z.B. Reststrafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe nach § 57a StGB). Die Arbeit untersucht das Verhältnis der Gnade zu diesen gesetzlichen Alternativregelungen. Dabei wird aufgezeigt, dass dem Gesetz gegenüber der Gnade ein rechtlich verbindlicher Vorrang zukommt. Es wird aufgezeigt, unter welchen konkreten Voraussetzungen dieser Vorrang des Gesetzes gegenüber der Gnade greift, ob das Gesetz insoweit abschließend ist und welcher Raum der Gnade heute nach geltendem Recht noch verbleibt. Hierzu wird das Verhältnis der Gnade zu ausgewählten gesetzlichen Alternativregelungen betrachtet (u.a. Reststrafaussetzung, Strafausstand, Wiederaufnahme des Verfahrens). Abschließend wird eine gesetzliche Alternativregelung de lege ferenda entwickelt, die den Raum, welcher der Gnade heute noch verbleibt, weitgehend schließt.

Inhaltsübersicht

1. Entstehung und Entwicklung des Nebeneinanders von Gnade und gesetzlichen Strafvergünstigungen

Rechtsentwicklung ab der Aufklärung – Deutsches Kaiserreich – Weimarer Republik – NS-Zeit – Rechtsentwicklung unter Geltung des Grundgesetzes – Resümee

2. Überblick über das geltende Gnadenrecht

Gegenstand und Wirkungen des Gnadenakts – Gnadenkompetenz – Gnadenverfahren

3. Zum Verhältnis von Gnade und Gesetz

»Gnade im Recht«: Zur Verankerung der Gnade innerhalb des Rechts – »Gnade nach Gesetz«: Zum Vorrang des Gesetzes gegenüber der Gnade – Konkretisierung des Vorrangs des gesetzlichen Wegs – Resümee und Konsequenzen

4. Welcher Raum verbleibt der Gnade?

Zum prinzipiellen Anwendungsbereich der Gnade – Besondere Einschränkungen für Gnade nach zuvor ablehnender gesetzlicher Entscheidung? – Gnade im Anwendungsbereich ausgewählter gesetzlicher Alternativregelungen

Ergebnis und Ausblick

Literaturverzeichnis und Sachregister

Pressestimmen

»Man wünscht sich, dass der vorzüglichen Arbeit Funks alsbald eine ebenso vorzügliche empirische Studie zur Handhabung des Gnadenrechts (im Bund und in den verschiedenen Bundesländern) folgen möge. Nach der gelungenen Begründung, dass Gnade im Recht existiert, wäre das dann die Beschreibung, wie Gnade im Recht funktioniert.« Dr. Karl-Heinz Groß, in: Goltdammer´s Archiv für Strafrecht, 11/2018

»Dieses Fachbuch ist ein wertvoller Beitrag zum deutschsprachigen Schrifttum des Gnadenrechts. Aufgrund des ›überschaubaren‹ österreichischen Schrifttums im Gnadenrecht ist es in diesem Kontext besonders wichtig, über den Tellerrand zu schauen. Insofern lohnt es sich für die österreichischen Strafrechtlerinnen, einen Blick in diese hervorragende deutsche Dissertation zu werfen. Das Fazit dieses Werk fällt sehr positiv aus.« Richard Soyer und Sergio Pollak, in: Österreichisches Anwaltsblatt, Heft 7-8/2018

»Das lesenswerte Werk schließt mit einer Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse und gibt einen Ausblick. So stellt Funk u. a. eindrucksvoll klar, dass dem Gesetz gegenüber der Gnade ein rechtlich verbindlicher Vorrang zukommt. Nach akribischer Ausleuchtung dieses Aspektes, wobei er das Verhältnis der Gnade zu ausgewählten gesetzlichen Altemativregelungen umfassend betrachtet (z.B. Reststrafenaussetzung, Strafausstand, Wiederaufnahme des Verfahrens), entwickelt er einen bedenkenswerten Gesetzesvorschlag, der den Raum für Gnade weitgehend schließt.« Prof. Dr. Michael Soine, in: Archiv für Kriminologie, Bd. 242, Nr. 1-2/2018

»Ob diese Einzelfallgerechtigkeit durch den de lege ferenda Vorschlag in jedem Fall gewährleistet ist, gilt es in weiteren wissenschaftlichen Abhandlungen zu überprüfen. Ganz sicher aber bietet diese Arbeit neben einem sehr schönen Überblick über das doch eher unbekannte Thema des Gnadenrechts genügend Diskussionspotenzial, um dieser Randmaterie zu mehr Aufmerksamkeit in der Strafrechtswissenschaft zu verhelfen.« Prof. Dr. Anja Schiemann, in: Kriminalpolitische Zeitschrift, Heft 6/2018

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