Geschichte der englischen Rechtsquellen im Grundriß

Mit einem Anhang über die normannischen Rechtsquellen

1909. VI, 75 S.
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ISBN 978-3-428-16201-7
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Beschreibung

Heinrich Brunner, der österreichische Rechtshistoriker und zeitweilige Rektor der Berliner Universität, untersucht in diesem Werk die Geschichte der englischen Rechtsquellen. Brunner, der im englischen Recht ein Tochterrecht des deutschen Rechts sieht, gliedert seine Ausführungen dabei in drei Abschnitte: Der erste Abschnitt ist den angelsächsischen Rechtsquellen gewidmet, der zweite Abschnitt den Quellen des anglonormannischen Rechts und der dritte Abschnitt den englischen Rechtsquellen seit dem 14. Jahrhundert bis Blackstone. Im Vorwort führt Brunner auch an, warum sich eine Beschäftigung mit den englischen Rechtsquellen von einem deutschen Standpunkt aus lohnt: »Das englische Recht ist eine Fundgrube nicht bloß für die Erforschung unseres älteren Rechtes, sondern auch für das Verständnis unseres geltenden Rechtes, da wir einzelne Institutionen, die zuerst auf englischem Boden ihre eigenartige Ausbildung erhielten, unmittelbar aus England oder auf dem Umwege über Frankreich rezipiert haben« (S. 2). Das Werk wird abgerundet durch einen Anhang, der die Quellen des normannischen Rechts zum Gegenstand hat.

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