Gesamtwirtschaftliche Stabilität als Verfassungsprinzip

Die gesamtwirtschaftliche Stabilität der deutschen Wirtschaftsverfassung und die Europäische Währungsunion

2002. 356 S.
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ISBN 978-3-428-10616-5
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ISBN 978-3-428-50616-3
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Beschreibung

Die Ausführungen begründen und formulieren das für die EWWU wesentliche Verfassungsprinzip »Gesamtwirtschaftliche Stabilität« auf Basis des Sozialprinzips, denn im Interesse allgemeiner Freiheit obliegt dem Staat die Verpflichtung zu allgemeiner Selbständigkeit, der dieser durch vorrangig makrosozial orientierte Gesetzgebung bestmöglich nachkommt. Maßgebliche Zielelemente dafür sind Geldwertstabilität, Beschäftigung und Wachstum als gleichrangige ökonomische Imperative des Sozialprinzips, das allerdings hinsichtlich der Wege zur Zielerreichung aufgrund der Kontingenz der Theorie offen sein muß.

Das »gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht« des Art. 109 Abs. 2 GG hilft als rechtspositiver Ausfluß des Prinzips bei dessen Auslegung. Aufgrund der existentiellen Staatlichkeit Deutschlands ist die Übereinstimmung von nationalen Verfassungsprinzipien und Gemeinschaftsrecht erforderlich, die mit den Maastrichter Regelungen zur Währungsunion und der damit einhergehenden Vertragsstellung der Aspekte Preisstabilität, Beschäftigung und Wachstum jedoch verlorenging.

Inhaltsübersicht

Inhaltsübersicht: Erster Teil: Einführung und Überblick: Europäische Währungsunion und Stabilität: Hinführung - Überblick - Zweiter Teil: Gesamtwirtschaftliche Stabilität als primär relevante Stabilitätsdimension für die Europäische Währungsunion: »Stabilität«: Allgemeines Begriffsverständnis - Stabilität in der Wirtschaftswissenschaft - Stabilität im Gemeinwesen - Stabilität als Leitaspekt in der breiten Diskussion über die Europäische Währungsunion - Wirtschaftliche Stabilität als Primäraspekt der Europäischen Währungsunion im Stabilitätsgeflecht der Europäischen Union - Dritter Teil: Gesamtwirtschaftliche Stabilität als abgeleitetes Verfassungsprinzip und positives Staatsziel der Bundesrepublik Deutschland: Das Sozialprinzip: Strukturprinzipähnliches Grundelement des Grundgesetzes als Verfassungsgesetz Deutschlands - Das verfassungsimmanente Erfordernis gesamtwirtschaftlicher Stabilität als Ausdruck des Sozialprinzips: Das (gesamtwirtschaftliche) Stabilitätsprinzip - Die Verpflichtung auf das Gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht in Art. 109 Abs. 2 GG als rechtspositiver Ausfluß des sozialen Stabilitätsprinzips: Überleitung zum vierten Teil - Vierter Teil: Auslegung des Verfassungsprinzips gesamtwirtschaftlicher Stabilität: Das Gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht als Bestimmungsgröße: Der allgemeine Anwendungsbereich des Art. 109 Abs. 2 GG - Der Verfassungsbegriff »Gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht« (Gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht als Staatsziel, Offenheit des Verfassungsbegriffs, Materialisierung durch § 1 StWG, Position des Bundesverfassungsgerichts, Zielsystem im einzelnen, Verbindlichkeitsgrad und Justiziabilität, Verfassungsverbindlichkeit des Gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts in Mindestmaterialisierung des »Magischen Vierecks«) - Fünfter Teil: Stabilität als Vertragsprinzip für die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion: Die »Stabilitätsgemeinschaft«: Dem Sozialprinzip verpflichtete Europäische Union unter dem Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb - Positive Regelungen einer gesamtwirtschaftlichen Stabilität in der Europäischen Union - Das Verfassungsprinzip »Gesamtwirtschaftliche Stabilität« und die Regelung wirtschaftlicher Stabilität im Gemeinschaftsrecht - Sechster Teil: Resümee und Ausblick - Zusammenfassung - Literaturverzeichnis - Stichwortverzeichnis

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